The National Times - Verbot von Corona-Spaziergängen in rheinland-pfälzischen Städten war rechtens

Verbot von Corona-Spaziergängen in rheinland-pfälzischen Städten war rechtens


Verbot von Corona-Spaziergängen in rheinland-pfälzischen Städten war rechtens
Verbot von Corona-Spaziergängen in rheinland-pfälzischen Städten war rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Das Verbot sogenannter Corona-Spaziergänge in zwei rheinland-pfälzischen Städten im Frühjahr 2022 ist einer Gerichtsentscheidung zufolge rechtens gewesen. Die Versammlungebehörden hätten aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit davon ausgehen dürfen, dass auch künftig Verstöße gegen die Corona-Verordnungen zu erwarten seien, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mit. Es wies damit zwei Klagen ab. (Az: K 268/22.KO und 3 K 269/22.KO)

Textgröße ändern:

Die Städte Koblenz und Andernach hatten die nicht angemeldeten sogenannten Montags- und Samstagsspaziergänge gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen im Januar per Allgemeinverfügung verboten. Grund dafür waren Verstöße gegen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht in der Vergangenheit. Dadurch bestehe die Gefahr zahlreicher Infektionen mit dem Coronavirus, hieß es zur Begründung.

Diese Einschätzung teilten die Koblenzer Richter. Die Behörden hätten das Gesundheitsrisiko durch die Omikron-Variante als sehr hoch einstufen dürfen, erklärten sie. Mildere Mittel als das Verbot habe es nicht gegeben. Eine Auflösung durch die Polizei war nach Ansicht der Richter auch nicht in gleicher Weise geeignet, Gesundheitsgefahren effektiv abzuwehren.

Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen war der Entscheidung zufolge wegen der angespannten Infektionslage notwendig. Den Veranstaltern war es demnach zuzumuten, ihre regelmäßigen Spaziergänge anzumelden und damit vm Versammlungsverbot nicht von vornherein betroffen zu sein.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Lauterbach: Elektronische Patientenakte "extrem sicher"

Vor der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 29. April hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Sicherheitsbedenken zurückgewiesen. Die ePA sei "extrem sicher", sagte Lauterbach am Mittwoch bei einem Pressestatement in Berlin. Im internationalen Vergleich sei sie "eine der sichersten, vielleicht die sicherste elektronische Patientenakte". Es sei lange daran gearbeitet worden, zu verhindern, dass Daten abgegriffen werden können. "Diese Gefahr ist gebannt", sagte Lauterbach.

AOK-Umfrage: Mehr als jeder dritte Deutsche erhält Diagnose Allergie

Mehr als jeder dritte Deutsche erhält laut einer AOK-Umfrage die Diagnose Allergie. Insgesamt 36 Prozent berichten von einer ärztlich diagnostizierten Allergie, wobei die Mehrheit Heuschnupfen hat, wie der Bundesverband der Krankenkasse am Mittwoch in Berlin mitteilte.

TÜV-Verband: Weniger Röntgengeräte mit Mängeln - Risiken bleiben aber

Jedes achte vom TÜV im vergangenen Jahr geprüfte medizinische Röntgengerät hat Mängel aufgewiesen. Die Gutachter stellten an 1893 der insgesamt rund 15.600 untersuchten Röntgengeräte Mängel wie etwa unzureichend gekennzeichnete Kontrollbereiche fest, wie der TÜV-Verband am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die höchste Mängelquote wiesen Röntgengeräte in Zahnarztpraxen auf.

Statistik: Gesundheitsausgaben 2023 wegen auslaufender Coronamaßnahmen gesunken

Auslaufende Coronamaßnahmen haben im Jahr 2023 zu leicht rückläufigen Gesundheitsausgaben geführt. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte, sanken die Gesundheitsausgaben in Deutschland 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozent oder 396 Millionen Euro auf 500,8 Milliarden Euro. Das waren 6013 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Schätzungen zum Jahr 2024 erwarten allerdings wieder einen deutlichen Anstieg.

Textgröße ändern: