The National Times - Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung

Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung


Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung
Landessozialgericht betont Unterschied zwischen Impfschaden und Nebenwirkung / Foto: © AFP/Archiv

Das baden-württembergische Landessozialgericht hat in einem Urteil die Unterscheidung zwischen echtem Impfschaden und bloßer Impfreaktion im Rahmen üblicher Nebenwirkungen betont. Nach Angaben vom Montag wies es die Klage einer 56-Jährigen ab, die nach einer Kombinationsimpfung gegen Tetanus und Diphtherie im Jahr 2015 aufgrund einer vorgeblichen schweren Schädigung wegen Berufsunfähigkeit auf eine Beschädigtenrente geklagt hatte. Die Richter stuften dies als schlichtweg unbegründet ein.

Textgröße ändern:

Demnach hatte die als Reinigungskraft tätige Klägerin nach der Impfung an der Einstichstelle eine Gewebeverhärtung ausgebildet. Dabei handelt es sich um ein als Nebenwirkung bekanntes sogenanntes teils verhärtetes Granulom. Dieses erkannte das Land Baden-Württemberg 2017 laut Gericht zwar als Impfschaden an und übernahm die Kosten für eine Behandlung. Es verweigerte aber mit Blick auf die geringe Beeinträchtigung eine Rente.

Dagegen klagte die Frau zunächst vor dem Sozialgericht, wobei sie sich auf vorgebliches attackenartiges Stechen und Brennen in ihrem linken Arm berief. Nach eigener Darstellung könne sie den Arm nicht mehr richtig nutzen und deshalb auch nicht mehr in ihrem angestammten Beruf arbeiten. Das Gericht verpflichtete das Land am Ende dazu, eine Reizung von Nerven der Haut als Folge des bereits festgestellten Impfschadens anzuerkennen.

Dagegen klagte die Frau weiter vor dem Landessozialgericht und forderte eine staatliche Rente laut Vorschriften für Impfschädigungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz ein. Die Richter dort allerdings kamen nach eigenen Angaben letztlich zu dem Schluss, dass die Klägerin völlig zu Unrecht einen Impfschaden geltend gemacht habe. Das Land habe diesen gar nicht feststellen dürfen. Das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben.

Das Granulom sei als bloße Nebenwirkung einzustufen und stelle keinen Impfschaden dar, hieß es in dem Urteil der Stuttgarter Richter. Damit könne die Frau zugleich aber auch nicht auf die Anerkennung weiterer vermeintlicher Impfschadensfolgen klagen. Nachweise für angebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen über das Granulom hinaus seien bei ihr "in keiner Weise ärztlich dokumentiert", stellte das Gericht fest.

Demnach lag bei der Klägerin allerdings bereits vor der Impfung eine "ängstlich-depressive Symptomatik" mit entsprechenden Symptomen in Folge erheblicher familiärer und sozialer Probleme vor. Gegen den Zusammenhang von Schmerzen und Impfung sprach laut Gericht dabei auch, dass im ersten halben Jahr nach der strittigen Immunisierung zunächst keine dauerhafte Gabe von Schmerzmitteln erforderlich gewesen war. Stattdessen waren früher von Orthopäden Kopf- und Nackenschmerzen beschrieben worden.

T.Ward--TNT

Empfohlen

Lauterbach: Wir brauchen die Krankenhausreform jetzt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die von ihm vorgelegte Krankenhausreform im Bundestag erneut gegen Kritik verteidigt. "Wir brauche diese Reform jetzt", sagte Lauterbach am Donnerstag in der Schlussdebatte über den Gesetzentwurf. Ziel sei ein Umbau des Systems, der Krankenhäuser mit qualitativ hochwertiger Versorgung ebenso schütze wie kleinere Kliniken auf dem Land.

Vergiftungsgefahr: Bundesinstitut warnt vor hochkonzentriertem Koffeinpulver

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor Gesundheitsschäden durch hochkonzentriertes Koffeinpulver gewarnt. Als Nahrungsergänzungsmittel angebotene koffeinhaltige Pulver könnten bereits in geringen Mengen schwere Vergiftungen hervorrufen, teilte das BfR in Berlin mit. Eine versehentliche Überdosierung sei leicht möglich.

Wegen Knollenblätterpilzen: Drei Kinder mit Leberversagen in Uniklinik Essen

Nach dem mutmaßlichen Verzehr von Knollenblätterpilzen werden drei Kinder mit akuten Vergiftungssymptomen in der Universitätsklinik Essen behandelt. Bei den in der Nacht zum Dienstag eingelieferten Kindern liege ein akutes Leberversagen vor, wie die Universitätsmedizin Essen mitteilte. Sie benötigten dringend eine Notfalltransplantation.

AOK-Umfrage: Mehr als 80 Prozent der Deutschen haben Rückenprobleme

Mehr als 80 Prozent der Deutschen haben nach eigenen Angaben Rückenprobleme. In einer am Montag in Berlin veröffentlichten Forsa-Umfrage für die AOK gaben 81 Prozent an, im vergangenen Jahr mindestens einmal unter Rückenschmerzen gelitten zu haben. Die meisten kennen zwar die Risikofaktoren, viele beugen aber nicht vor. Zeitmangel und der innere Schweinehund sind demnach die größten Hürden für gezieltes Rückentraining.

Textgröße ändern: