The National Times - Urteil: Mitfahrer nicht für Coronainfektion in Fahrgemeinschaft verantwortlich

Urteil: Mitfahrer nicht für Coronainfektion in Fahrgemeinschaft verantwortlich


Urteil: Mitfahrer nicht für Coronainfektion in Fahrgemeinschaft verantwortlich
Urteil: Mitfahrer nicht für Coronainfektion in Fahrgemeinschaft verantwortlich / Foto: © AFP/Archiv

Mitfahrende in einer Fahrgemeinschaft können sich einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge nicht gegenseitig für Corona-Infektionen mit anschließendem Post-Covid-Syndrom verantwortlich machen. Eine Haftung ist bei einer wechselseitigen Gefälligkeit ausgeschlossen, wie das Landgericht Frankenthal am Donnerstag mitteilte. Das Gericht wies mit der Entscheidung vom Dezember eine Zivilklage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ab (Az.: 7 O 110/24).

Textgröße ändern:

In dem Rechtsstreit geht es nach Gerichtsangaben um einen Fall aus dem Frühjahr 2022, einer Hochphase der Coronapandemie. Damals stieg ein Mann als Mitfahrer nahe Neustadt an der Weinstraße in das Auto eines Kollegen, um mit ihm gemeinsam zur Arbeit zu fahren. Eine Maske trug er dabei nicht. Noch am selben Abend schrieb er in einer Chatgruppe der Fahrgemeinschaft, dass er positiv auf Corona getestet wurde und daher nun in Quarantäne ist.

Der bereits zuvor an Asthma erkrankte Fahrer behauptete danach, er habe sich während der gemeinsamen Fahrt mit Corona angesteckt und sei durch ein Post-Covid-Syndrom dauerhaft arbeitsunfähig. Aus diesem Grund klagte er auf ein Schmerzensgeld von mindestens 20.000 Euro und 4000 Euro Schadensersatz.

Dies wies das Landgericht nun ab. Bei einer Fahrgemeinschaft handelten die Beteiligten auf eigene Gefahr, erklärte es zur Urteilsbegründung. Wegen der Kontaktbeschränkungen zu dieser Zeit sei allgemein bekannt gewesen, dass enger persönlicher Kontakt die Hauptinfektionsquelle ist. Obwohl er unter Asthma leide, habe der Fahrer seinen Beifahrer nicht gebeten, eine Maske zu tragen. Trotz seiner Vorerkrankung habe er sich damit dem Infektionsrisiko ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Ärzte fordern Strafgebühr für Termin-Versäumnis - Lauterbach widerspricht

Angesichts der Debatte um eine Termingarantie haben sich Ärzteverbände für eine Strafgebühr für Patienten ausgesprochen, die vereinbarte Arzttermine nicht wahrnehmen. Sie begründeten dies mit der hohen Zahl versäumter Termine, die dann für andere Patientinnen und Patenten nicht mehr zur Verfügung stünden. Der Vorstoß rief am Dienstag scharfen Widerspruch hervor - unter anderem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung - CSU will erneutes Verbot

Ein Jahr nach der teilweisen Cannabis-Legalisierung hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) den Schritt der Ampel-Regierung gegen Kritik aus der Union verteidigt. "Das Cannabisgesetz hat für einen ehrlicheren und entkriminalisierten Umgang mit Drogen einen wichtigen Beitrag geleistet", sagte Blienert den Zeitungen der Mediengruppe Bayern vom Dienstag. Vor allem die CSU dringt jedoch darauf, Cannabis wieder zu verbieten, wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in der "Augsburger Allgemeinen" bekräftigte.

Lauterbach sieht Fortschritte beim Kampf gegen Long Covid

Das Bundesgesundheitsministerium sieht gewisse Fortschritte beim Kampf gegen Langzeitfolgen von Infektionen mit dem Coronavirus, dem sogenannten Long Covid. "Unsere Initiativen, Long Covid-Patienten zu helfen, zeigen erste Erfolge", erklärte Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) anlässlich des fünften Runden Tisches zu dem Thema am Montag in Berlin. "Wir können Long Covid leider immer noch nicht heilen", räumte er aber auch ein.

RKI-Analyse: Rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland mit Demenzdiagnose

Rund 1,4 Millionen Menschen sind in Deutschland nach aktuellen Daten von Demenz betroffen. Im Jahr 2022 lebten 2,8 Prozent der über 40-Jährigen mit der Diagnose Demenz, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Montag in Berlin berichtete. Frauen sind dabei stärker betroffen als Männer.

Textgröße ändern: