The National Times - Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden

Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden


Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden
Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden / Foto: © AFP/Archiv

Rechtlich betreute Menschen müssen nicht in jedem Fall stationär ins Krankenhaus, wenn sie zwangsweise medizinisch behandelt werden müssen. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Ausnahmen können demnach in bestimmten Fällen gemacht werden. (Az. 1 BvL 1/24)

Textgröße ändern:

Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Wenn sie dringend medizinisch behandelt werden müssen, aber nicht einwilligen, können sie zwangsweise behandelt werden. Bislang war vorgeschrieben, dass eine solche Behandlung nur in einem Krankenhaus stattfinden darf.

Dagegen zog der Betreuer einer Frau vor den Bundesgerichtshof. Die Frau würde in der Klinik retraumatisiert, gab er an. In der Vergangenheit habe sie teils fixiert werden müssen und einen Spuckschutz bekommen, um zur zwangsweisen Behandlung in die Klinik gebracht zu werden. Der Bundesgerichtshof legte die Frage dem Verfassungsgericht vor.

Dieses entschied aber nun, dass diese Regelung bis Ende 2026 geändert werden muss. Eine Ausnahme definierte es unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich wenn erstens Betreuten bei der Behandlung im Krankenhaus eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit droht und zweitens dieses Risiko bei einer Behandlung in ihrer Wohneinrichtung deutlich reduziert wird und diese zudem eine gute medizinische Versorgung bietet.

A.M.James--TNT

Empfohlen

Ärzte fordern Strafgebühr für Termin-Versäumnis - Lauterbach widerspricht

Angesichts der Debatte um eine Termingarantie haben sich Ärzteverbände für eine Strafgebühr für Patienten ausgesprochen, die vereinbarte Arzttermine nicht wahrnehmen. Sie begründeten dies mit der hohen Zahl versäumter Termine, die dann für andere Patientinnen und Patenten nicht mehr zur Verfügung stünden. Der Vorstoß rief am Dienstag scharfen Widerspruch hervor - unter anderem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung - CSU will erneutes Verbot

Ein Jahr nach der teilweisen Cannabis-Legalisierung hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) den Schritt der Ampel-Regierung gegen Kritik aus der Union verteidigt. "Das Cannabisgesetz hat für einen ehrlicheren und entkriminalisierten Umgang mit Drogen einen wichtigen Beitrag geleistet", sagte Blienert den Zeitungen der Mediengruppe Bayern vom Dienstag. Vor allem die CSU dringt jedoch darauf, Cannabis wieder zu verbieten, wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in der "Augsburger Allgemeinen" bekräftigte.

Lauterbach sieht Fortschritte beim Kampf gegen Long Covid

Das Bundesgesundheitsministerium sieht gewisse Fortschritte beim Kampf gegen Langzeitfolgen von Infektionen mit dem Coronavirus, dem sogenannten Long Covid. "Unsere Initiativen, Long Covid-Patienten zu helfen, zeigen erste Erfolge", erklärte Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) anlässlich des fünften Runden Tisches zu dem Thema am Montag in Berlin. "Wir können Long Covid leider immer noch nicht heilen", räumte er aber auch ein.

RKI-Analyse: Rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland mit Demenzdiagnose

Rund 1,4 Millionen Menschen sind in Deutschland nach aktuellen Daten von Demenz betroffen. Im Jahr 2022 lebten 2,8 Prozent der über 40-Jährigen mit der Diagnose Demenz, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Montag in Berlin berichtete. Frauen sind dabei stärker betroffen als Männer.

Textgröße ändern: