The National Times - Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt nach Tod von Vierjähriger in Zahnarztpraxis

Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt nach Tod von Vierjähriger in Zahnarztpraxis


Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt nach Tod von Vierjähriger in Zahnarztpraxis
Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt nach Tod von Vierjähriger in Zahnarztpraxis / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod einer Vierjährigen bei einer Behandlung in einer Zahnarztpraxis in Hessen hat das Landgericht in Frankfurt am Main den verantwortlichen Narkosearzt zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Freitag als erwiesen an, dass der Mediziner elementare Hygienestandards missachtet und dadurch mehrere behandelte Kinder geschädigt hatte. Die Vierjährige starb an einem verunreinigten Narkosemittel, drei weitere Kinder mussten wegen Blutvergiftungen behandelt werden.

Textgröße ändern:

Das Gericht verurteilte den Arzt deshalb wegen Totschlags durch Unterlassen sowie dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen sowie gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren gegen den beim Prozessauftakt im August 67-jährigen Angeklagten auf eine Verurteilung wegen eines Mordes durch Unterlassen plädiert. Die Verteidigung sprach sich dagegen für eine Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge aus.

Angeklagt war der Fall ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung. Während der Beweisaufnahme traten aber neue Erkenntnisse zutage, die das Gericht nach Angaben des Sprechers zu einem sogenannten rechtlichen Hinweis veranlassten. Demnach hielt es von nun an auch eine Verurteilung wegen Totschlags für möglich.

Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Verurteilung wegen Mordes war demnach schon aus juristischen Gründen nicht möglich, weil dem Arzt und der Verteidigung in dem Prozess zuvor kein entsprechender rechtlicher Hinweis erteilt worden war. Das Gericht sah die Voraussetzungen dafür aber auch unabhängig davon nicht als erfüllt an. Mordmerkmale wie das Handeln in Verdeckungsabsicht oder niedrige Beweggründe ließen sich nicht belegen.

Das Geschehen hatte sich vor rund drei Jahren in einer Zahnarztpraxis im hessischen Kronberg zugetragen. Dort spritzte der Anästhesist vier Kindern ein Narkosemittel, das er laut Anklageschrift mehrfach verwendete und das deshalb massiv verunreinigt war. Die Kinder erlitten Blutvergiftungen, die Vierjährige starb. Die anderen drei Kinder mussten in Krankenhäusern behandelt werden, zwei davon lagen auf Intensivstationen.

Das Gericht verhängte am Freitag zudem ein Tätigkeitsverbot gegen den Arzt und sprach den Hinterbliebenen des toten Mädchens und den geschädigten anderen Kindern Schadenersatzansprüche zu. Einen Untersuchungshaftbefehl erließ es nicht. Laut Sprecher verwies die Kammer darauf, dass der auf freiem Fuß befindliche Angeklagte auch zur Urteilsverkündung erschienen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.

T.Ward--TNT

Empfohlen

Auch fünfte Runde von Tarifverhandlungen für Klinikärzte ohne Ergebnis beendet

Die Verhandlungen zwischen dem Marburger Bund und den Arbeitgeberverbänden für Ärzte an kommunalen Kliniken sind erneut ohne Ergebnis geblieben. Die fünfte Runde sei ohne Einigung vorzeitig zu Ende gegangen, teilte der Marburger Bund am Freitag mit. Die Gewerkschaft und die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) warfen sich gegenseitig mangelnde Kompromissbereitschaft vor. Ob nun Streiks drohen, war noch unklar.

Krankenkasse: Rund sechs Prozent der Neugeborenen kommen zu früh zur Welt

Rund sechs Prozent der Neugeborenen in Deutschland sind im vergangenen Jahr einer Auswertung zufolge zu früh auf die Welt gekommen. Der Wert blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 6,2 Prozent, wie die Techniker Krankenkasse (TK) am Freitag in Hamburg mitteilte. Während der Coronapandemie 2020 und 2021 war der Anteil der Frühchen mit 6,1 Prozent auf den niedrigsten Wert seit 2017 gesunken.

Krankenkassen-Chef warnt vor "Beitragsschock" im kommenden Jahr

Der Chef der größten deutschen Krankenkasse erwartet, dass im kommenden Jahr fast alle Kassen ihren Zusatzbeitrag erhöhen. "Auf die Versicherten kommt damit ein Beitragsschock zu", sagte Jens Baas, der Chef der Techniker Krankenkasse, der "Rheinischen Post" vom Freitag. "Die Finanzlage ist dramatisch", sagte er. Der Schätzerkreis sehe für 2025 eine Lücke von mehr als 14 Milliarden Euro vor.

Lauterbach verteidigt Cannabis-Teillegalisierung - Union kündigt Abschaffung an

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die seit April geltende Teillegalisierung von Cannabis im Bundestag verteidigt. "Es geht darum, den bestehenden Konsum sicherer zu machen", sagte Lauterbach am Freitag in einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Unions-Fraktion. "Das ist ein Gesetz, welches eine Chance verdient." Die Union kündigte erneut an, die Freigabe wieder rückgängig machen zu wollen, wenn sie die nächste Regierung führt.

Textgröße ändern: