The National Times - Bericht: Gesetzlichen Kassen droht Defizit von 17 Milliarden Euro

Bericht: Gesetzlichen Kassen droht Defizit von 17 Milliarden Euro


Bericht: Gesetzlichen Kassen droht Defizit von 17 Milliarden Euro
Bericht: Gesetzlichen Kassen droht Defizit von 17 Milliarden Euro

Der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) droht einem Bericht zufolge im kommenden Jahr eine Finanzierungslücke im Volumen von 17 Milliarden Euro. Dies berichtete das Düsseldorfer "Handelsblatt" vom Montag unter Berufung auf Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes. Ein Grund für das Finanzloch sei, dass einmalige Einnahmen, die dem Gesundheitsfonds in diesem Jahr zur Abfederung coronabedingter Mehrausgaben vom Bund zufließen, entfallen werden, wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuert.

Textgröße ändern:

Um die Finanzierungslücke zu schließen, müssten dann die Zusatzbeiträge der Versicherte um 1,0 bis 1,1 Prozentpunkte steigen, warnt der GKV-Spitzenverband dem Bericht zufolge und fordert. "Wenn ein flächendeckender erheblicher Anstieg der Zusatzbeiträge im nächsten Jahr vermieden werden soll, ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung schnellstmöglich Reformmaßnahmen ergreift und den entsprechenden Finanzbedarf bereits in den Eckwerten für den Bundeshaushalt berücksichtigt."

In jüngster Vergangenheit hatte es mehrfach Berichte über ein Milliardendefizit der gesetzlichen Kassen gegeben. Dies wird auch auf ein Abschmelzen der GKV-Finanzreserven zurückgeführt.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

KKH-Daten: Diagnosen von schwarzem und weißem Hautkrebs deutlich gestiegen

Die Zahl der Diagnosen von schwarzem und weißem Hautkrebs sind deutlich gestiegen. Das belegen Daten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), welche die Kasse am Donnerstag in Hannover veröffentlichte. Zwischen 2013 und 2023 erhöhte sich demnach die Zahl der Versicherten, die deutschlandweit aufgrund der Diagnose schwarzer Hautkrebs in ärztlicher Behandlung waren, um 28 Prozent.

Coronaimpfpflicht für Gesundheitspersonal: Verwaltungsgericht ruft Karlsruhe an

Ein Rechtsstreit um eine in der Coronakrise wegen eines fehlenden Immunitätsnachweises mit einem Tätigkeitsverbot belegte Pflegekraft eines niedersächsischen Krankenhauses wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück entschied nach eigenen Angaben vom Dienstag, den Fall wegen massiver Zweifel an der Verfassungmäßigkeit des entsprechenden Paragrafen im damaligen Infektionsschutzgesetz den Richtern in Karlsruhe vorzulegen. Ihm selbst komme keinerlei "Normverwerfungskompetenz" vor, erklärte das Gericht.

EU-Rechnungshof: Corona-Hilfen verzögern sich

Der Europäische Rechnungshof hat Verzögerungen bei der Auszahlung der Corona-Hilfsgelder bemängelt. Wenn die Mittel aus dem milliardenschweren EU-Wiederaufbaufonds weiter so langsam flössen wie bisher, könnten Projekte nicht fristgemäß bis 2026 abgeschlossen werden, warnten die Rechnungsprüfer in einem am Montag veröffentlichten Sonderbericht. In Ländern wie Italien oder Rumänien drohten Investitionen damit in den Sand gesetzt zu werden.

BGH hebt Verurteilung von Essener Oberarzt wegen Totschlags an Coronapatient auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Oberarztes aus Essen wegen Totschlags an einem Coronapatienten aufgehoben. Ein weiteres Urteil gegen den Mann wegen zweifachen versuchten Totschlags bleibt dagegen bestehen, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Essener Landgericht hatte festgestellt, dass der Arzt insgesamt drei schwer kranken Patienten auf der Intensivstation Medikamente gegeben hatte, nachdem die Behandlung abgebrochen worden war und die Patienten im Sterben lagen. (Az. 4 StR 138/22 und 4 StR 10/23)

Textgröße ändern: