The National Times - Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer

Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer


Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer
Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag hat der Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende ein Ende bereitet. Mit der am Donnerstag von den Abgeordneten angenommenen Vorlage endet die jahrzehntelange Praxis, homosexuelle Männer von vornherein als Blutspender weitgehend auszuschließen. Die Neuregelung solle "Diskriminierungen bei der Spenderauswahl vermeiden", heißt es in dem Gesetz. Damit setzen die Regierungsfraktionen eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um.

Textgröße ändern:

Die Blutspende-Einschränkungen für Homosexuelle stammen noch aus der Zeit der Aids-Krise. Dahinter stand die Sorge, dass bei schwulen Männern das Risiko einer Weitergabe des Virus durch eine Blutspende besonders hoch sei.

Die Maßnahme wurde seit langem kritisiert; Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sie kürzlich als Diskriminierung bezeichnet. "Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung", sagte er.

Der Neuregelung zufolge darf der Ausschluss als Blutspender künftig "nur auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person" erfolgen, nicht aber allein wegen einer Gruppenzugehörigkeit oder wegen des Geschlechts der Sexualparterinnen oder -partner.

Es werde klargestellt, "dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen als solche keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein dürfen", heißt es in dem Gesetz. Dies gelte neben "Männern, die Sex mit Männern haben (MSM)", auch für "Trans-Personen".

Nach der bislang maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit "einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner" hatten. Bei allen anderen Menschen bestand diese Sperre bislang dagegen nur bei "häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern". Der Bundestag verpflichtet die Bundesärztekammer nun mit seinem Votum, diese Richtlinie zu ändern.

Die Neuregelung wurde nicht als eigenes Gesetz vom Bundestag verabschiedet - sie wurde als Zusatz zum neuen Gesetz für die Unabhängige Partientenberatung (UPD) angenommen. Dieses nun verabschiedete Gesetz sieht im Kern vor, dass die Patientenberatung künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden soll.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll der Stiftung laut Gesetz mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) können davon auf freiwilliger Basis sieben Prozent übernehmen.

Die UPD gibt es bereits seit 2011 als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Einrichtung berät kostenfrei zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen - unter anderem in Beratungsstellen, per Telefon und Internet, aber auch per Post.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Lauterbach: Wir brauchen die Krankenhausreform jetzt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die von ihm vorgelegte Krankenhausreform im Bundestag erneut gegen Kritik verteidigt. "Wir brauche diese Reform jetzt", sagte Lauterbach am Donnerstag in der Schlussdebatte über den Gesetzentwurf. Ziel sei ein Umbau des Systems, der Krankenhäuser mit qualitativ hochwertiger Versorgung ebenso schütze wie kleinere Kliniken auf dem Land.

Vergiftungsgefahr: Bundesinstitut warnt vor hochkonzentriertem Koffeinpulver

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor Gesundheitsschäden durch hochkonzentriertes Koffeinpulver gewarnt. Als Nahrungsergänzungsmittel angebotene koffeinhaltige Pulver könnten bereits in geringen Mengen schwere Vergiftungen hervorrufen, teilte das BfR in Berlin mit. Eine versehentliche Überdosierung sei leicht möglich.

Wegen Knollenblätterpilzen: Drei Kinder mit Leberversagen in Uniklinik Essen

Nach dem mutmaßlichen Verzehr von Knollenblätterpilzen werden drei Kinder mit akuten Vergiftungssymptomen in der Universitätsklinik Essen behandelt. Bei den in der Nacht zum Dienstag eingelieferten Kindern liege ein akutes Leberversagen vor, wie die Universitätsmedizin Essen mitteilte. Sie benötigten dringend eine Notfalltransplantation.

AOK-Umfrage: Mehr als 80 Prozent der Deutschen haben Rückenprobleme

Mehr als 80 Prozent der Deutschen haben nach eigenen Angaben Rückenprobleme. In einer am Montag in Berlin veröffentlichten Forsa-Umfrage für die AOK gaben 81 Prozent an, im vergangenen Jahr mindestens einmal unter Rückenschmerzen gelitten zu haben. Die meisten kennen zwar die Risikofaktoren, viele beugen aber nicht vor. Zeitmangel und der innere Schweinehund sind demnach die größten Hürden für gezieltes Rückentraining.

Textgröße ändern: