The National Times - Europäischer Gerichtshof erklärt Rechtsstaatsmechanismus für rechtens

Europäischer Gerichtshof erklärt Rechtsstaatsmechanismus für rechtens


Europäischer Gerichtshof erklärt Rechtsstaatsmechanismus für rechtens
Europäischer Gerichtshof erklärt Rechtsstaatsmechanismus für rechtens

Polen und Ungarn müssen womöglich mit der Kürzung von Mitteln aus dem EU-Haushalt rechnen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klagen der beiden Länder gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus am Mittwoch ab. Die Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilte der in Luxemburg ansässige EuGH. Das 2021 eingeführte Instrument sieht die Möglichkeit vor, bei Rechtsstaatsverstößen EU-Gelder zu kürzen. (Az. C-156/21 und C-157/21)

Textgröße ändern:

Konkret können Zahlungen aus dem gemeinsamen Haushalt reduziert oder Mittel aus dem Strukturfonds eingefroren werden. Möglich sind solche Sanktionen, wenn Mitgliedstaaten gegen rechtsstaatliche Grundwerte wie die Unabhängigkeit der Justiz verstoßen und sich die Verstöße negativ auf die finanziellen Interessen der EU auswirken.

Der Rechtsstaatsmechanismus war bereits zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft getreten, wurde aber noch nicht angewendet. Die Mitgliedstaaten hatten sich darauf geeinigt, die EuGH-Entscheidung abzuwarten. Auch die EU-Kommission wartete darauf. Das Europaparlament dagegen warf der Kommission Untätigkeit vor und verklagte sie im Oktober sogar deswegen.

Die Regierungen von Polen und Ungarn stehen seit Langem wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der Kritik. Brüssel befürchtet, dass der Rechtsstaat in beiden Ländern erodiert. Warschau und Budapest waren von Anfang an gegen den Mechanismus und klagten dagegen, sie wollten ihn vom EuGH für nichtig erklären lassen.

Damit hatten sie nun aber keinen Erfolg: Der Gerichtshof urteilte, dass der Rechtsstaatsmechanismus mit dem EU-Vertrag vereinbar sei und in den Zuständigkeitsbereich der EU falle. Ziel sei es, den EU-Haushalt vor Beeinträchtigungen wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit zu schützen - und nicht etwa, derartige Verstöße als solche zu ahnden.

Der EuGH wies darauf hin, dass das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten die Achtung gemeinsamer Werte wie Rechtsstaatlichkeit und Solidarität voraussetze. Der Haushalt sei eines der wichtigsten Instrumente, um diese Solidarität praktisch umzusetzen. Wenn ein Mitgliedstaat gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoße, sei zudem nicht mehr gewährleistet, dass die Ausgaben den von der EU verfolgten Zielen entsprächen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die EuGH-Entscheidung. Sie kündigte für die kommenden Wochen Leitlinien für die Umsetzung des Mechanismus an. Wo die Bedingungen erfüllt seien, werde entschlossen gehandelt, erklärte von der Leyen.

EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola teilte mit, das Parlament erwarte nun von der Kommission, dass der Mechanismus schnell in Gang gesetzt werde. Auch der Vorsitzende der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament, Manfred Weber, forderte rasches Handeln der EU-Kommission. Weber forderte in einem AFP-Interview, dass gegebenenfalls bereits in den kommenden Tagen "Schritte eingeleitet" und "konkrete Maßnahmen angedacht werden."

Die Bundesregierung begrüßte die Gerichtsentscheidung. Sie mache grundsätzlich deutlich, dass Europa "eine Wertegemeinschaft und eine Rechtsstaatsgemeinschaft" sei und "dass wenn es Verletzungen gibt, da auch Sanktionen folgen können", sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) erklärte, die Entscheidung bestätige ein "wichtiges Instrument für die EU, um unsere Wertegemeinschaft zu schützen und zu stärken."

Auch Frankreich, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne hat, wertete die EuGH-Entscheidung als "gute Nachricht". Mit dem nun für rechtens erklärten Mechanismus habe die EU ein "zusätzliches Instrument im Werkzeugkasten der Rechtsstaatlichkeit", erklärte Europa-Staatssekretär Clément Beaune. Der politische Dialog mit Polen und Ungarn werde aber fortgesetzt, kündigte Beaune an, der kommende Woche nach Warschau und Budapest reisen will.

Polen und Ungarn reagierten dagegen empört: Die Entscheidung sei ein "Angriff auf unsere Souveränität", erklärte Polens Vizejustizminister Sebastian Kaleta. Die ungarische Justizministerin Judit Varga sprach von einer "politischen Entscheidung".

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Rosneft Deutschland unter Treuhandverwaltung: Beschwerdeverfahren in Karlsruhe ruht

Das Beschwerdeverfahren der deutschen Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft gegen ihre Treuhandverwaltung vor dem Bundesverfassungsgericht ruht. Das Gericht ordnete dies laut einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss bereits Mitte November an. Beide Seiten - Rosneft Deutschland und die Bundesregierung - hätten dies befürwortet. (Az. 1 BvR 2268/23)

Haftstrafe nach tagelanger Entführung von Mann in Bayern

Im Fall einer tagelangen Entführung und Misshandlung eines zur Tatzeit 33 Jahre alten Manns in Bayern hat das Landgericht Würzburg den Hauptangeklagten zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er sei in dem nach einer Verständigung schneller als geplant verkündeten Urteil am Dienstag wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.

Zahl der Todesopfer bei Bränden in LA steigt auf 25 - Weiter hohe Brandgefahr

Gut eine Woche nach Beginn der schweren Brände rund um Los Angeles ist die Zahl der Todesopfer auf mindestens 25 gestiegen. Rund 88.000 evakuierte Menschen können weiter nicht in ihre Häuser zurückkehren. Der Wetterdienst warnte vor starkem Wind, der weitere Feuer anfachen könnte. Die Gesundheitsbehörde rief die Menschen dringend auf Masken zu tragen, da der Wind auch giftige Asche aufwirbeln könne. Die Bundesbehörden nahmen am Dienstag (Ortszeit) Ermittlungen zu den Ursachen der Brände auf.

Mordurteil nach tödlicher Messerstecherei auf Volksfest in Berlin rechtskräftig

Fast drei Jahre nach einem tödlichen Messerangriff auf einem Volksfest in Berlin-Neukölln ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler in der Entscheidung des Berliner Landgerichts vom Februar 2024, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zur Tatzeit 20-Jährigen wegen Mordes als Heranwachsender zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. (Az. 5 StR 582/24)

Textgröße ändern: