The National Times - Urteil: Online-Eheschließung in Utah in Deutschland nicht wirksam

Urteil: Online-Eheschließung in Utah in Deutschland nicht wirksam


Urteil: Online-Eheschließung in Utah in Deutschland nicht wirksam
Urteil: Online-Eheschließung in Utah in Deutschland nicht wirksam

Eine Online-Eheschließung im US-Bundesstaat Utah zwischen einem türkischen Staatsbürger und einer Bulgarin ist in Deutschland unwirksam. Aus der Hochzeit ergibt sich damit auch kein Recht auf einen Aufenthalt in der EU, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf laut Mitteilung vom Mittwoch im Eilverfahren entschied. Der türkische Ehemann habe nicht glaubhaft gemacht, Familienangehöriger einer Unionsbürgerin zu sein, hieß es.

Textgröße ändern:

Laut Gericht hatten die beiden sich im Juni 2021 in Duisburg per Videokonferenz das Jawort gegeben, was ein Behördenmitarbeiter aus Utah protokollierte. Für die Eheschließung hätten sie ein Zertifikat erhalten, womit der türkische Staatsbürger bei der Ausländerbehörde der Stadt Duisburg eine Aufenthaltskarte für die EU beantragen wollte. Die Ausländerbehörde lehnte den Antrag ab, wogegen der Mann klagte.

In Deutschland müsse die Ehe "persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit von einem Standesbeamten" geschlossen werden, erklärte das Gericht. Das sei bei der Eheschließung per Videokonferenz nicht der Fall gewesen, weswegen diese auch nicht mit der sogenannten Dänemark-Ehe zu vergleichen sei. Über eine Beschwerde gegen den Beschluss würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

A.Little--TNT

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: