The National Times - Grundschüler aus Bünde hat keinen Anspruch auf Luftfilter im KLassenzimmer

Grundschüler aus Bünde hat keinen Anspruch auf Luftfilter im KLassenzimmer


Grundschüler aus Bünde hat keinen Anspruch auf Luftfilter im KLassenzimmer
Grundschüler aus Bünde hat keinen Anspruch auf Luftfilter im KLassenzimmer

Ein Grundschüler aus Bünde hat weder gegen die Stadt noch gegen die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen einen Anspruch darauf, dass sie das Klassenzimmer mit Luftfiltern ausstatten. Die Gesundheitsgefahren durch kalte Raumluft einerseits und das Corona-Infektionsrisiko andererseits seien mit den Infektionsschutzvorgaben "angemessen in Ausgleich gebracht", erklärte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag im Eilverfahren. Der Schüler wollte erreichen, dass die Raumtemperatur in der Klasse im Winter nicht unter 20 Grad Celsius sinkt.

Textgröße ändern:

Das Verwaltungsgericht Minden hatte seine Eilanträge bereits abgewiesen, nun bestätigte das Münsteraner Gericht diese Entscheidungen. Gegenüber der Unfallkasse hätten einzelne Schüler ohnehin kein solches Recht, erklärte es. Es spreche aber vieles dafür, dass von Stadt und Land "die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften verlangt werden kann, soweit sie den Schutz subjektiver Rechte bezwecken".

Im konkreten Fall allerdings sei gegen solche Regelungen nicht verstoßen worden. Zwar sei in den technischen Regelungen für Arbeitsstätten für leichte sitzende Tätigkeit eine Mindesttemperatur von 20 Grad vorgesehen, es könne aber Ausnahmen geben. Werde der Wert unterschritten, könne in bestimmten Fällen beispielsweise geeignete Kleidung helfen, erklärte das Gericht. Vor allem aber mit Blick auf den Infektionsschutz seien Ausnahmen gerechtfertigt.

Diesem werde mit den Ergänzungen der gesetzlichen Unfallkassen für Schulen zum Sars-CoV-2-Schutzstandard Rechnung getragen, "die differenzierte Vorgaben zum Infektionsschutz, insbesondere durch die Benennung konkreter Lüftungsintervalle treffen". Im Winter solle alle 20 Minuten drei Minuten lang stoßgelüftet werden.

Dabei könne und müsse die Einhaltung der Temperatur nicht zwingend durch weitere technische Maßnahmen sichergestellt werden, teilte das Gericht mit. In den Ergänzungen zum Schutzstandard würden mobile Luftreiniger "allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften angesehen".

B.Cooper--TNT

Empfohlen

44-Jähriger in Gelsenkirchen auf offener Straße erstochen - Tatverdächtige flüchtig

In Gelsenkirchen ist am Mittwochabend ein Mann auf offener Straße getötet worden. Der 44-Jährige erlitt im Stadtteil Schalke mehrere Messerstiche, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Er starb noch in der Nacht in einem Krankenhaus.

BGH bestätigt lange Haftstrafe gegen Brandenburger wegen Missbrauchs von Tochter

Wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter über mehrere Jahre muss ein Mann aus Brandenburg lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Potsdamer Landgerichts, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte im Juni eine Haftstrafe von zehn Jahren gegen den Angeklagten verhängt. (Az. 6 StR 609/24)

Anklage gegen 16-Jährigen wegen Tötung von Vater in Berlin erhoben

Wegen der Tötung seines Vaters hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 16-Jährigen erhoben. Der Beschuldigte soll den 59-Jährigen am 30. Januar mit einem Messer erstochen haben, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die Tat ereignete sich in der Wohnung und im Flur des Hauses in Berliner Stadtteil Marzahn.

Urteil: 13 Jahre Haft wegen Tötung von Mann vor Ravensburger Supermarkt

Wegen der Tötung eines Manns vor einem Supermarkt in Ravensburg ist ein 32-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen Totschlags verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht in der baden-württembergischen Stadt eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Diese wird verhängt, wenn erwartet wird, dass Straftäter auch nach Verbüßung ihrer regulären Haftstrafe noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Textgröße ändern: