The National Times - Friseurin hat keinen Anspruch auf Erstattung von Lohnausfall wegen Corona-Lockdowns

Friseurin hat keinen Anspruch auf Erstattung von Lohnausfall wegen Corona-Lockdowns


Friseurin hat keinen Anspruch auf Erstattung von Lohnausfall wegen Corona-Lockdowns
Friseurin hat keinen Anspruch auf Erstattung von Lohnausfall wegen Corona-Lockdowns

Eine Friseurin aus Sachsen-Anhalt hat keinen Anspruch auf Erstattung ihres Lohnausfalls durch das Land, weil ihr Salon wegen der Corona-Lockdowns vorübergehend schließen musste. Das Landgericht Magdeburg wies am Montag die Klage der Salonbesitzerin ab. Nach Auffassung des Gerichts gibt es keinen Anspruch auf Erstattung des sogenannten Unernehmerlohns, wie ein Gerichtssprecher sagte. In den gesetzlichen Regelungen sei ein derartiger Anspruch nicht festgeschrieben. (Az: 10 O 624/21)

Textgröße ändern:

Die Inhaberin eines Friseursalons aus der Nähe von Magdeburg forderte vom Land Sachsen-Anhalt rund 9200 Euro Unternehmerlohn für zwei Betriebsschließungen wegen der Lockdowns im Frühjahr 2020 sowie im Winter 2020/2021. Die Klägerin bekam Überbrückungshilfen für die Fixkosten in ihrem Betrieb in Höhe von mehreren zehntausend Euro vom Staat erstattet, nicht aber ihren eigenen Lohnausfall. Sie kann gegen die Entscheidung Berufung am Oberlandesgericht Naumburg einlegen.

In einem ähnlichen Fall hatte das Oberlandesgericht Stuttgart in der vergangenen Woche im Fall einer Friseurin aus Baden-Württemberg entschieden, die vom Land wegen der pandemiebedingten Schließung ihres Salons eine Entschädigung gefordert hatte. Das Gericht wies die Klage ab und nannte Schließung des Betriebs verhältnismäßig.

J.Sharp--TNT

Empfohlen

44-Jähriger in Gelsenkirchen auf offener Straße erstochen - Tatverdächtige flüchtig

In Gelsenkirchen ist am Mittwochabend ein Mann auf offener Straße getötet worden. Der 44-Jährige erlitt im Stadtteil Schalke mehrere Messerstiche, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Er starb noch in der Nacht in einem Krankenhaus.

BGH bestätigt lange Haftstrafe gegen Brandenburger wegen Missbrauchs von Tochter

Wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter über mehrere Jahre muss ein Mann aus Brandenburg lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Potsdamer Landgerichts, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte im Juni eine Haftstrafe von zehn Jahren gegen den Angeklagten verhängt. (Az. 6 StR 609/24)

Anklage gegen 16-Jährigen wegen Tötung von Vater in Berlin erhoben

Wegen der Tötung seines Vaters hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 16-Jährigen erhoben. Der Beschuldigte soll den 59-Jährigen am 30. Januar mit einem Messer erstochen haben, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die Tat ereignete sich in der Wohnung und im Flur des Hauses in Berliner Stadtteil Marzahn.

Urteil: 13 Jahre Haft wegen Tötung von Mann vor Ravensburger Supermarkt

Wegen der Tötung eines Manns vor einem Supermarkt in Ravensburg ist ein 32-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen Totschlags verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht in der baden-württembergischen Stadt eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Diese wird verhängt, wenn erwartet wird, dass Straftäter auch nach Verbüßung ihrer regulären Haftstrafe noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Textgröße ändern: