The National Times - Stadt Münster muss über E-Scooter-Verbot wegen Behinderung Blinder entscheiden

Stadt Münster muss über E-Scooter-Verbot wegen Behinderung Blinder entscheiden


Stadt Münster muss über E-Scooter-Verbot wegen Behinderung Blinder entscheiden
Stadt Münster muss über E-Scooter-Verbot wegen Behinderung Blinder entscheiden

Die Stadt Münster muss erneut über ein von blinden Menschen gefordertes Verbot von E-Scootern mit stationslosen Verleihsystemen im Stadtgebiet entscheiden. Das beschloss das Verwaltungsgericht der nordrhein-westfälischen Stadt laut Mitteilung vom Donnerstag. Konkret geht es um einen Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen, dessen Mitgliedern durch die stationslosen E-Scooter "unvermutet und an ständig wechselnden Orten auf Gehwegen" Hindernisse und Barrieren in den Weg gestellt würden.

Textgröße ändern:

Zwar habe der Verein keinen Anspruch auf ein Verbot der Roller im sogenannten Free-Floating-System glaubhaft machen können. Auch stehe es im Ermessen der zuständigen Behörde, die Entfernung störender E-Scooter anzuordnen. Die Stadt Münster habe dieses Ermessen jedoch "nicht rechtsfehlerfrei" ausgeübt, hieß es.

Ein pauschaler Verweis auf die Selbstverpflichtung der Rollerbetreiber sei nicht ausreichend. Bei einem von drei Betreibern in Münster gebe es nicht einmal konkrete Regelungen oder Absprachen im Fall von behindernd abgestellten E-Scootern. Die Stadt sei sogar selbst der Auffassung, dass es durch die Roller immer wieder zu Verkehrsbehinderungen und Unfällen komme.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts fehlt es an einer "effektiven Kontrolle" der Selbstverpflichtung der Betreiber, störende Roller zu entfernen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: