The National Times - Münchner Arzt verschrieb über 500 Mal Marihuana ohne medizinischen Grund

Münchner Arzt verschrieb über 500 Mal Marihuana ohne medizinischen Grund


Münchner Arzt verschrieb über 500 Mal Marihuana ohne medizinischen Grund
Münchner Arzt verschrieb über 500 Mal Marihuana ohne medizinischen Grund

Weil er in über 500 Fällen ohne medizinischen Grund Marihuana für Patienten verschrieb, soll ein Münchner Arzt für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den 68-jährigen Rolf M. am Mittwoch wegen des gewerbsmäßigen Verschreibens von Betäubungsmitteln und wegen Besitzes einer Pistole. Außerdem darf er nicht mehr als Arzt tätig sein. Auch sein Verdienst in Höhe von 47.700 Euro wurde einkassiert.

Textgröße ändern:

M. soll von März 2017 bis Oktober 2018 seine Geschäfte betrieben haben, um sich so eine Einnahmequelle zu sichern. Für die jeweils erste Verschreibung des Cannabis kassierte er bis zu 150 Euro, für die Folgeverschreibungen je 60 Euro.

Mit seinen Patienten traf er sich demnach teilweise in Restaurants und Cafés und stellte dort auch die Rezepte aus. Zugunsten des nicht vorbestraften Mediziners wertete das Gericht, dass er Reue zeigte und freiwillig auf seine Approbation verzichtete.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: