The National Times - 55-Jähriger nach Aufruf zu Polizistenmord nach Tat von Kusel in Untersuchungshaft

55-Jähriger nach Aufruf zu Polizistenmord nach Tat von Kusel in Untersuchungshaft


55-Jähriger nach Aufruf zu Polizistenmord nach Tat von Kusel in Untersuchungshaft
55-Jähriger nach Aufruf zu Polizistenmord nach Tat von Kusel in Untersuchungshaft

Das Amtsgericht Koblenz hat Haftbefehl gegen einen Mann erlassen, der nach dem Doppelmord an zwei Polizisten in Rheinland-Pfalz in sozialen Netzwerken zum Mord an Polizisten aufgerufen haben soll. Er sitzt damit rund eine Woche nach dem Aufruf in Untersuchungshaft, wie die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am Mittwoch mitteilte.

Textgröße ändern:

Der 55-Jährige aus dem Raum Idar-Oberstein soll am vergangenen Donnerstag in Videos auf Facebook zu sogenanntem Cop-Hunting aufgerufen haben. Hintergrund sei der Doppelmord an den Polizisten im Landkreis Kusel gewesen. Eine 24-Jährige und ihr 29-jähriger Kollege waren dabei am frühen Montagmorgen vergangener Woche bei einer Verkehrskontrolle erschossen worden.

Gegen zwei Tatverdächtige wurde einen Tag später Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes erlassen. Laut den Ermittlern wollten sie damit eine vorangegangene Wilderei verdecken.

Diese Tat soll der 55-Jährige zum Anlass genommen haben, die Videos hochzuladen. Darin habe er behauptet, dass er Polizisten gegen eine Gebühr von 500 Euro in einen angrenzenden Wald locken könne. Interessenten könnten die Beamten dort dann erschießen.

Anschließend habe der 55-Jährige in einem Kameraschwenk Hochsitze gefilmt, die als Versteck für Schützen geeignet seien. Für "einen Treffer zwischen die Augen" soll er ein Preisgeld von 500 Euro in Aussicht gestellt haben.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: