The National Times - Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen

Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen


Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen
Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen

Ein Kind, zwei Mütter: Lesbische Paare können in Deutschland auf eine gemeinsame Anerkennung als Eltern hoffen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte am Freitag an, die sogenannte Ko-Mutterschaft auch rechtlich verankern zu wollen. Auch auf europäischer Ebene sollen Regenbogenfamilien Erleichterungen erhalten - so sich Länder wie Polen und Ungarn nicht querstellen.

Textgröße ändern:

Justizminister Buschmann sagte am Rande von Beratungen mit seinen EU-Kollegen im nordfranzösischen Lille: "Wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind, ist der Mann immer automatisch der rechtliche Vater, auch wenn er nicht der biologische ist." Das müsse künftig auch für verheiratete Frauen gelten, die gemeinsam ein Kind eines der beiden Partnerinnen großzögen.

Entscheidend sei für ihn, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden, und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen", sagte Buschmann dazu der "Rheinischen Post" und dem "General-Anzeiger" vom Freitag. In Lille ergänzte er, verschiedene Untersuchungen hätten gezeigt, dass dies "sehr liebevolle Beziehungen seien", die Kindern zugute kämen.

Schon länger wird in Deutschland an einer Reform des Abstammungsrechts gearbeitet. Derzeit gibt es zur Elternschaft keine gesetzliche Regelung für ein verheiratetes Frauen-Paar. Mit diesem Umstand beschäftigt sich auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Deutschland unterstützt nach den Worten Buschmanns zudem eine EU-Initiative, die Elternschaft in Regenbogenfamilien europaweit anzuerkennen. "Das ist eine Frage der Menschlichkeit und auch eine Frage der Akzeptanz", betonte der FDP-Politiker.

Frankreich will das Thema in diesem Halbjahr unter seinem EU-Ratsvorsitz vorantreiben. Der französische Justizminister Eric Dupond-Moretti sagte am Rande der Beratungen in Lille, dies sei vor allem zum Wohl der betroffenen Kinder: "Wenn eine Familie mit gleichgeschlechtlichen Eltern in ein anderes europäisches Land umzieht, muss die Elternschaft auch dort anerkannt werden." Das erleichtere es dem Paar etwa, ihr Kind in einer Schule in dem jeweiligen Land anzumelden oder im Notfall eine Krankenhaus-Behandlung zu veranlassen.

Widerstand bei dem Vorhaben droht aus Ungarn und Polen. Beide Länder hatten in der Vergangenheit Gesetze gegen Regenbogenfamilien und Homosexuelle erlassen. Auch auf EU-Ebene blockierten die beiden Länder wiederholt entsprechende Initiativen.

Justizminister Buschmann rief alle Gegner des Vorhabens auf, die europäische Rechtsprechung zu achten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte erst vor Weihnachten die Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare und von deren Kindern gestärkt.

In dem Fall ging es beispielhaft um ein bulgarisch-britisches lesbisches Ehepaar. Die Frauen lebten zusammen in Spanien, eine von ihnen bekam dort 2019 ein Kind. Der EuGH wies Bulgarien an, ebenfalls die rechtliche Elternschaft beider Mütter anzuerkennen. Das südosteuropäische Land hatte argumentiert, es widerspreche den Regeln des Landes, eine Geburtsurkunde mit zwei Müttern auszustellen.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Schock und Frage nach dem "Warum?" nach Schusswaffenangriff in Schweden

Nach dem schlimmsten Schusswaffenangriff in der Geschichte Schwedens steht das Land unter Schock - und fragt nach dem "Warum?". Das Motiv des Täters sei noch unklar, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Ein Mann hatte am Vortag das Feuer in einer Bildungseinrichtung für junge Erwachsene in Örebro eröffnet und zehn Menschen getötet. Auch der Täter, zu dessen Identität keine Angaben gemacht wurden, ist tot.

Lebenslange Haftstrafen in Prozess um Mord an Arbeitskollege in Saarbrücken

Das Landgericht Saarbrücken hat vier Männer wegen eines Mordes an einem Arbeitskollegen jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte die Kammer bei allen eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Demnach sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Männer im März 2023 in Schmelz auf ihr Opfer eingeschlagen und eingetreten hatten.

17-Jähriger bei Auseinandersetzung vor Einkaufszentrum in Schwerin getötet

Bei einer Auseinandersetzung vor einem Einkaufszentrum in Schwerin ist ein 17-Jähriger tödlich mit einem Messer verletzt worden. Der bislang unbekannte Verdächtige konnte flüchten, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns am Mittwoch mitteilte. Die Hintergründe der Tat waren unklar.

Frau mit Stalking zu Suizid getrieben: Prozess um tödliche Nachstellung begonnen

Vor dem Landgericht Braunschweig hat am Mittwoch ein Prozess um einen tödlichen Fall von Nachstellung und Stalking begonnen. Eine 20-Jährige und eine 24-Jähriger sind angeklagt, die ehemalige Freundin des 24-Jährigen über Monate hinweg derart massiv drangsaliert und bedroht zu haben, dass diese im November 2022 Suizid beging. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurde die Öffentlichkeit unmittelbar zu Beginn für die gesamte Dauer des Verfahrens ausgeschlossen.

Textgröße ändern: