The National Times - EuGH: Zuschläge für Nachtarbeit keine Frage des EU-Rechts

EuGH: Zuschläge für Nachtarbeit keine Frage des EU-Rechts


EuGH: Zuschläge für Nachtarbeit keine Frage des EU-Rechts
EuGH: Zuschläge für Nachtarbeit keine Frage des EU-Rechts / Foto: © AFP/Archiv

Vergütungsregelungen für Nachtarbeit fallen nicht unter die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union. Die Festsetzung des Lohn- und Gehaltsniveaus sei Sache der Sozialpartner auf nationaler Ebene und der Mitgliedstaaten, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um Klagen aus Deutschland. (Az. C-257/21 und C-258/21)

Textgröße ändern:

Zwei Angestellte von Coca-Cola zogen bis vor das Bundesarbeitsgericht. Sie arbeiteten im Schichtmodell regelmäßig nachts und bekamen dafür einen Zuschlag von 20 Prozent, während für unregelmäßige Nachtarbeit 50 Prozent Zuschlag gezahlt wurden. Das Bundesarbeitsgericht legte dem EuGH dazu Fragen vor.

Dieser erklärte nun, dass die EU-Richtlinie nur Dauer und Rhythmus der Nachtarbeit regle, nicht aber das Entgelt. Daraus ergebe sich also keine bestimmte Pflicht für die Mitgliedstaaten. Den konkreten Fall muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden.

S.Mitchell--TNT

Empfohlen

Eine Festnahme bei Durchsuchung gegen Messenger-Betrugsmasche in NRW

"Hallo Mama" - "Hallo Papa": Bei einer Razzia gegen sieben Tatverdächtige wegen einer WhatsApp-Betrugsmasche haben Ermittler einen Jugendlichen festgenommen. Dem von Spezialkräften im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück in Nordrhein-Westfalen festgenommenen Hauptverdächtigen und den sechs weiteren Verdächtigen werde bandenmäßiger Betrug vorgeworfen, wie die Ermittler am Donnerstag mitteilten. Sie sollen zwischen Oktober 2023 und März 2025 eine unbekannte Zahl an Opfern mit Schocknachrichten um eine sechsstellige Summe betrogen haben.

Papst begeht zwölftes Amtsjubiläum im Krankenhaus - Glückwünsche aus aller Welt

Seit genau zwölf Jahren steht Papst Franziskus an der Spitze der katholischen Kirche - zu seinem Amtsjubiläum am Donnerstag erhielt der 88-Jährige nach Vatikan-Angaben hunderte Glückwünsche aus aller Welt von Schulen, religiösen Einrichtungen und jungen Menschen. Der Gesundheitszustand des seit einem Monat wegen einer Lungenentzündung im Krankenhaus behandelten Papstes ist demnach weiterhin stabil.

Verletzung bei Reparatur von Uhr im Büro mit eigenem Messer kein Dienstunfall

Die Verletzung eines Polizisten, der sich bei der Reparatur einer Uhr in der Wache mit seinem eigenen Klappmesser in den Finger geschnitten hat, ist kein Dienstunfall. Einen abstrakt gefährlichen Gegenstand nicht bestimmungsgemäß zu benutzen, widerspreche dem Interesse des Dienstherrn, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Die Revision des mittlerweile pensionierten Beamten aus dem Saarland wurde zurückgewiesen. (Az. 2 C 8.24)

AfD reicht in Karlsruhe weitere Klage gegen Sondersitzungen des Bundestags ein

Die AfD geht mit einer weiteren Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplanten Grundgesetzänderungen von Union und SPD vor. Die zweite Organklage sei am Donnerstagmittag eingereicht worden, teilte die AfD-Fraktion mit. Zudem sei eine einstweilige Anordnung beantragt worden. Damit will die AfD zumindest noch die für Dienstag geplante zweite Sondersitzung des alten Bundestags verhindern.

Textgröße ändern: