The National Times - Verfassungsbeschwerde zu paritätischen Wahllisten in Thüringen gescheitert

Verfassungsbeschwerde zu paritätischen Wahllisten in Thüringen gescheitert


Verfassungsbeschwerde zu paritätischen Wahllisten in Thüringen gescheitert
Verfassungsbeschwerde zu paritätischen Wahllisten in Thüringen gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gegen die Einführung von abwechselnd mit Frauen und Männern besetzten Wahllisten richtete. Die Verfassungsbeschwerde mehrerer Wahlberechtigter - teils Mitglieder von Parteien - sei unzulässig, erklärte der Zweite Senat in Karlsruhe am Dienstag. Das Gericht in Thüringen hatte das Paritätsgesetz des Landes im Juli 2020 für nichtig erklärt. (Az. 2 BvR 1470/20)

Textgröße ändern:

Das Gesetz war im Juli 2019 vom Thüringer Landtag mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen beschlossen worden. Die AfD zog dagegen vor den Verfassungsgerichtshof in Weimar, der das Gesetz mit sechs zu drei Stimmen wieder kippte. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Stefan Kaufmann, sagte damals zur Begründung unter anderem, das Gesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. Den Parteien werde die Freiheit genommen zu entscheiden, wie viele Männer und Frauen auf der Liste aufgestellt würden.

Daraufhin wandten sich insgesamt 20 Menschen, Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der Politik und potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten in Thüringen, an das Bundesverfassungsgericht. Sie sahen unter anderem die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung verletzt. Ihre Verfassungsbeschwerde sei allerdings nicht gut genug begründet, entschied der Zweite Senat nun.

Weder eine mögliche Verletzung von Grundrechten noch ein Verstoß gegen das Willkürverbot durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof würden ausreichend dargelegt. Dessen Annahme, dass mit dem Gesetz in das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl eingegriffen werde, erscheine verfassungsrechtlich "jedenfalls nicht von vornherein unhaltbar".

Im Februar 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits eine Wahlprüfungsbeschwerde von Frauen als unzulässig zurückgewiesen, die eine paritätische Besetzung von Wahllisten für den Bundestag gesetzlich regeln lassen wollten. Die Klägerinnen hätten nicht dargelegt, dass der Gesetzgeber für die passive Wahlrechtsgleichheit Parität bei den Listen durchsetzen müsste, hieß es damals zur Begründung. Auch in Brandenburg war das dortige Paritätsgesetz im Oktober 2020 vom Landesverfassungsgericht in Potsdam gekippt worden.

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Zweiter Gorilla innerhalb von einer Woche stirbt in Leipziger Zoo

Im Leipziger Zoo ist innerhalb von nur einer Woche ein zweiter Gorilla gestorben. Das 21-jährige Weibchen Kibara sei aus einer Vollnarkose für eine medizinische Behandlung nicht mehr aufgewacht, teilte der Zoo am Donnerstag mit. Eine Woche zuvor war bereits das Männchen Kio gestorben - beide Tiere wurden wegen schwerer Krankheitssymptome behandelt, überlebten die Narkose aber nicht.

Illegale Cannabisplantage in Wohnhaus in niedersächsischem Schöppenstedt entdeckt

Eine illegale Cannabisplantage mit mehr als tausend Pflanzen haben Polizisten in einem Wohnhaus im niedersächsischen Schöppenstedt beschlagnahmt. Es handelte sich dabei um eine professionell eingerichtete Aufzuchtanlage, wie Polizei und Staatsanwaltschaft nach der Durchsuchung am Donnerstag in Braunschweig mitteilten. Ein in dem Haus angetroffener 22-Jähriger wurde vorläufig festgenommen.

Lebenslange Haft für Mord an Frau und Verbrennen von Leiche in Hessen

Das Landgericht im hessischen Limburg hat einen Mann wegen eines Mordes mit anschließendem Verbrennen der Leiche zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine mitangeklagte Frau soll wegen der gleichen Vorwürfe für sieben Jahre in Jugendhaft, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Wegen Beteiligung an der Strafvereitelung wurde ein weiterer Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Ehepaar nach Doppelmord in Bayern rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt

Zwei Jahre nach einem Mord an Vater und Stiefmutter im bayerischen Altenstadt sind der erwachsene Sohn und seine Ehefrau rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch das Urteil gegen einen Bekannten, der ihnen bei der Tat geholfen hatte, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag bestätigt. Das Landgericht Memmingen hatte die beiden Hauptangeklagten im Mai 2024 des Doppelmordes schuldig gesprochen. (Az. 1 StR 431/24)

Textgröße ändern: