The National Times - EuGH konkretisiert Nachweispflicht für Nachzug von finanziell abhängigen Verwandten

EuGH konkretisiert Nachweispflicht für Nachzug von finanziell abhängigen Verwandten


EuGH konkretisiert Nachweispflicht für Nachzug von finanziell abhängigen Verwandten
EuGH konkretisiert Nachweispflicht für Nachzug von finanziell abhängigen Verwandten / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall einer Marokkanerin mit belgischem Sohn in Belgien hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Voraussetzungen definiert, unter denen finanziell abhängige nahe Verwandte bleiben dürfen. Sie müssen demnach nachweisen, dass sie sowohl bei ihrer Einreise als auch zum Zeitpunkt des Antrags auf eine Aufenthaltskarte von der Familie Unterhalt bekamen, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied. (Az. C-607/21)

Textgröße ändern:

Die Marokkanerin war schon im Jahr 2011 nach Belgien eingereist. Sie beantragte die Familienzusammenführung mit ihrem Sohn, der die belgische Staatsangehörigkeit hat. Der Antrag wurde aber abgelehnt. Danach beantragte sie 2015 und 2017 ein Recht auf Aufenthalt als Verwandte in gerader aufsteigender Linie, der von der Lebensgefährtin ihres Sohns Unterhalt gewährt werde. Diese Lebensgefährtin ist Niederländerin, also EU-Bürgerin.

Die Mutter legte Dokumente aus der Zeit vor ihrer Einreise nach Belgien vor, um nachzuweisen, dass sie finanziell abhängig war. Die belgischen Behörden lehnten ihren Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass diese Nachweise zu alt seien. Die Frau zog in Belgien vor Gericht. Dieses fragte den EuGH, welches Datum nach einem so langen Zeitraum entscheidend sei für die Beurteilung, ob der Frau Unterhalt gewährt werde.

Wenn die Betreffenden Nachweise für den Zeitpunkt der Einreise und den Zeitpunkt des Antrags vorlegen könnten, hätten sie ein Aufenthaltsrecht, erklärte der EuGH nun. Dazu müssten sie Dokumente aus der Vergangenheit vorweisen, die ein Abhängigkeitsverhältnis im Herkunftsland zu dem Zeitpunkt belegten, zu dem sie in die EU nachgezogen seien. Diese Dokumente könnten nicht als veraltet angesehen werden.

Im konkreten Fall entscheidet nun das belgische Gericht über das Aufenthaltsrecht für die Marokkanerin. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Anhörung in Kalifornien zu Strafmilderung für Menendez-Brüder verschoben

Die Neuverhandlung zu dem Antrag der in den USA verurteilten Menendez-Brüder auf Strafmilderung zieht sich weiter in die Länge. Wegen einer Auseinandersetzung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung über einen Expertenbericht zur möglichen Rückfallgefahr der Brüder wurde eine entsprechende Anhörung im Bundesstaat Kalifornien am Donnerstag verschoben. Stunden vor dem angesetzten Termin erklärte der Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles, Nathan Hochman, dass sein Büro Zeit brauche, um das Dokument zu prüfen.

Kreuzwegprozession am Kolosseum und Karfreitagsmesse im Petersdom

Tausende katholische Gläubige feiern am Freitag den Kreuzweg am Kolosseum in Rom. Die Prozession, die um 21.15 Uhr beginnt, wird wie in den beiden vergangenen Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht vom Papst geleitet. Der Kreuzweg zeichnet das Leid Jesu von seiner Verurteilung bis zu seinem Tod am Kreuz symbolisch nach.

US-Gericht verurteilt Google wegen Monopols bei Onlinewerbung

Ein US-Bundesgericht hat den Internetkonzern Google wegen Wettbewerbsverstößen im Bereich der Onlinewerbung verurteilt. Eine Richterin im US-Bundesstaat Virginia entschied am Donnerstag, Google habe ein illegales Monopol bei Werbetechnologien betrieben. Sie gab damit der US-Regierung Recht, die den Konzern verklagt hatte.

Frau in Berliner Mehrfamilienhaus getötet: Ehemaliger Lebensgefährte unter Verdacht

Nach dem Fund einer gewaltsam getöteten 37-jährigen Frau im Flur eines Berliner Mehrfamilienhaus steht deren ehemaliger Lebensgefährte unter Mordverdacht. Der 44-Jährige sei am Donnerstag noch in dem Gebäude festgenommen worden, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei in der Hauptstadt mit. Am Freitag sollte er zum Erlass eines Haftbefehls bei Gericht vorgeführt werden.

Textgröße ändern: