The National Times - Urteil: Hessischer Gastronom darf kein Ponton auf Rhein errichten

Urteil: Hessischer Gastronom darf kein Ponton auf Rhein errichten


Urteil: Hessischer Gastronom darf kein Ponton auf Rhein errichten
Urteil: Hessischer Gastronom darf kein Ponton auf Rhein errichten / Foto: © AFP/Archiv

Ein hessischer Gastronom darf keinen Ponton errichten, um die Außenfläche seines Restaurants zu vergrößern. Für die geplante Errichtung braucht es zwar keine Baugenehmigung, sie ist im Außenbereich aber baurechtlich unzulässig, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Der Bau verstößt gegen den Flächennutzungsplan (Az.: 7 K 1310/21.WI).

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Gastronom, der am Rhein im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel ein Restaurant betreibt. Damit wollte er seine Bewirtungsfläche um etwa 108 Sitzplätze vergrößern. Zudem sollte die Anlage als schwimmende Anlegestelle für Fahrgastschiffe dienen.

Die Stadt Wiesbaden lehnte einen Bauvorbescheid ab, weil das Vorhaben genehmigungspflichtig sei. Diese Genehmigung lehnte sie zugleich ab, weil es dem Flächennutzungsplan widerspreche. Landseits gilt das Gebiet als Grünfläche, wasserseits als Wasserfläche. Außerdem befindet sich der geplante Ponton in einem Landschaftsschutzgebiet.

Das Gericht gab nun der Stadt Recht. Eine Bewirtungsfläche muss nicht zwingend auf dem Wasser entstehen, entschieden die Richter. Der geplante Ponton beeinträchtigt den Erholungswert der Wasserfläche und das Landschaftsbild. Eine schwimmende Terrasse sei im Rhein wesensfremd.

Auch die bewirkte Anwesenheit zahlreicher Menschen auf dem Ponton mit den damit einhergehenden Auswirkungen ist ein Störfaktor. Gegen das Urteil kann Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

S.O'brien--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht setzt Abschiebung von Venezolanern aus Texas vorerst aus

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Abschiebung angeblicher venezolanischer Bandenmitglieder durch die US-Regierung auf Grundlage eines Gesetzes aus dem 18. Jahrhundert vorerst ausgesetzt. Die Regierung werde angewiesen, "bis zu einer weiteren Anordnung dieses Gerichts keine Mitglieder der mutmaßlichen Gruppe von Häftlingen" auszuweisen, hieß es in der am Samstag erlassenen Gerichtsanordnung.

Oberstes US-Gericht setzt Abschiebung von Venezolanern aus Texas aus

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Abschiebung angeblicher venezolanischer Bandenmitglieder durch die US-Regierung auf Grundlage eines Gesetzes aus dem 18. Jahrhundert vorerst ausgesetzt. Die Regierung werde angewiesen, "bis zu einer weiteren Anordnung dieses Gerichts keine Mitglieder der mutmaßlichen Gruppe von Häftlingen" auszuweisen, hieß es in der am Samstag erlassenen Gerichtsanordnung.

Bätzing: Neue Regierung hat Schlüsselrolle bei Verhinderung weiterer AfD-Erfolge

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, sieht die künftige Bundesregierung in einer Schlüsselrolle, um weitere Wahlerfolge der in Teilen rechtsextremen AfD zu verhindern. Er wünsche der vermutlich nächsten Regierung aus Union und SPD, "die ja aus der Mitte unserer Bevölkerung kommt und aus der Mitte des Parlamentes, dass sie erfolgreich ist", sagte Bätzing der "Kölnischen Rundschau" (Samstagausgabe).

Richter lehnt Verschiebung von Prozess gegen US-Rapper Sean "Diddy" Combs ab

Der Prozess gegen den wegen Sexhandels und weiterer schwerer Straftaten angeklagten US-Rapper Sean "Diddy" Combs soll wie geplant im Mai beginnen. Richter Arun Subramanian lehnte am Freitag einen Antrag von Combs Anwälten ab, das Verfahren um zwei Monate zu verschieben. Die Argumentation der Verteidigung, dass die Zeit zur Vorbereitung auf den Prozess nicht ausreiche, sei nicht nachvollziehbar, sagte der Richter. Er verwies darauf, dass Combs inzwischen von vier Anwaltskanzleien vertreten werde.

Textgröße ändern: