The National Times - "Welt": Cyberkriminalität im Inland gesunken - Angriffe aus dem Ausland nehmen zu

"Welt": Cyberkriminalität im Inland gesunken - Angriffe aus dem Ausland nehmen zu


"Welt": Cyberkriminalität im Inland gesunken - Angriffe aus dem Ausland nehmen zu
"Welt": Cyberkriminalität im Inland gesunken - Angriffe aus dem Ausland nehmen zu / Foto: © AFP/Archiv

Fälle von Computerkriminalität oder Cybercrime im Inland sind im vergangenen Jahr das zweite Mal in Folge zurückgegangen - die im Ausland verübten Taten mit Folgen für Deutschland sind jedoch gestiegen. Die "Welt" zitierte am Montag aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und der Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, am Mittwoch in Berlin vorstellen wollen.

Textgröße ändern:

Demnach gingen die Cybercrime-Fallzahlen 2024 um 2,2 Prozent auf knapp 131.400 Fälle zurück, nachdem sie seit 2016 jahrelang gestiegen waren. Die Aufklärungsquote betrug 31,9 Prozent und verbesserte sich damit leicht.

Das BKA zählt zu Cyberkriminalität etwa das Abgreifen und Manipulieren von Daten über Schadsoftware, die Verschlüsselung von Daten mit anschließender Lösegelderpressung oder das gezielte Lahmlegen von Websites. Auch Warenkreditbetrug wird zur Computerkriminalität gerechnet. Es wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen - der Kriminalstatistik zufolge gehen Studien davon aus, dass vier von fünf Straftaten im Bereich Cybercrime gar nicht angezeigt werden.

Die Fälle gehen außerdem nur dann in die Statistik ein, wenn mindestens ein Krimineller im Inland agierte. Die vom Ausland aus begangenen Taten, die in Deutschland Schäden verursachen, stiegen der "Welt" zufolge erneut an, auf zuletzt 201.877 Fälle. Die Aufklärungsquote betrug hier nur 2,2 Prozent.

Wie aus der neuen Polizeilichen Kriminalstatistik weiter hervorgeht, gab es im vergangenen Jahr auch mehr angezeigte Beleidigungen, die Zahl stieg laut "Welt" deutlich um 5,8 Prozent auf gut 251.500 Fälle. Vor allem Beleidigungen im Internet legten deutlich zu - um 14,6 Prozent auf 23.836 Fälle. Zugleich werde laut BKA nur etwa "ein Prozent der persönlichen Beleidigungen im Internet" angezeigt.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht setzt Abschiebung von Venezolanern aus Texas vorerst aus

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Abschiebung angeblicher venezolanischer Bandenmitglieder durch die US-Regierung auf Grundlage eines Gesetzes aus dem 18. Jahrhundert vorerst ausgesetzt. Die Regierung werde angewiesen, "bis zu einer weiteren Anordnung dieses Gerichts keine Mitglieder der mutmaßlichen Gruppe von Häftlingen" auszuweisen, hieß es in der am Samstag erlassenen Gerichtsanordnung.

Oberstes US-Gericht setzt Abschiebung von Venezolanern aus Texas aus

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Abschiebung angeblicher venezolanischer Bandenmitglieder durch die US-Regierung auf Grundlage eines Gesetzes aus dem 18. Jahrhundert vorerst ausgesetzt. Die Regierung werde angewiesen, "bis zu einer weiteren Anordnung dieses Gerichts keine Mitglieder der mutmaßlichen Gruppe von Häftlingen" auszuweisen, hieß es in der am Samstag erlassenen Gerichtsanordnung.

Bätzing: Neue Regierung hat Schlüsselrolle bei Verhinderung weiterer AfD-Erfolge

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, sieht die künftige Bundesregierung in einer Schlüsselrolle, um weitere Wahlerfolge der in Teilen rechtsextremen AfD zu verhindern. Er wünsche der vermutlich nächsten Regierung aus Union und SPD, "die ja aus der Mitte unserer Bevölkerung kommt und aus der Mitte des Parlamentes, dass sie erfolgreich ist", sagte Bätzing der "Kölnischen Rundschau" (Samstagausgabe).

Richter lehnt Verschiebung von Prozess gegen US-Rapper Sean "Diddy" Combs ab

Der Prozess gegen den wegen Sexhandels und weiterer schwerer Straftaten angeklagten US-Rapper Sean "Diddy" Combs soll wie geplant im Mai beginnen. Richter Arun Subramanian lehnte am Freitag einen Antrag von Combs Anwälten ab, das Verfahren um zwei Monate zu verschieben. Die Argumentation der Verteidigung, dass die Zeit zur Vorbereitung auf den Prozess nicht ausreiche, sei nicht nachvollziehbar, sagte der Richter. Er verwies darauf, dass Combs inzwischen von vier Anwaltskanzleien vertreten werde.

Textgröße ändern: