The National Times - Urteil: Hamburg muss Auswahlverfahren für Antisemitismusbeaufragten neu starten

Urteil: Hamburg muss Auswahlverfahren für Antisemitismusbeaufragten neu starten


Urteil: Hamburg muss Auswahlverfahren für Antisemitismusbeaufragten neu starten
Urteil: Hamburg muss Auswahlverfahren für Antisemitismusbeaufragten neu starten / Foto: © AFP/Archiv

Der Hamburger Senat muss einem Urteil zufolge erneut über die Besetzung des Amts des Antisemitismusbeauftragten der Hansestadt entscheiden. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab nach Angaben vom Donnerstag einem Eilantrag eines Bewerbers des Israelitischen Tempelverbands zu Hamburg statt, der in das Auswahlverfahren nicht einbezogen worden war. Dies sei "rechtsfehlerhaft", erklärte das Gericht. Das entsprechende Verfahren müsse neu starten. (Az. 6 E 66/25).

Textgröße ändern:

Keinen Erfolg hatte der Kandidat des als liberal geltenden Tempelverbands laut Gericht allerdings mit seinem Antrag, die Ernennung des derzeitigen Antisemitismusbeauftragten Stefan Hensel mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Dies verschaffe ihm "keinen rechtlichen Vorteil", erklärte das Gericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Beschluss. Ein neues Verfahren könne auch erfolgen, während Hensel noch weiterhin im Amt sei.

Der Hamburger Antisemitismusbeauftragte wird auf Vorschlag von jüdischen Religionsgemeinschaften vom Senat jeweils für die Dauer von drei Jahren bestellt. Hensel übernahm das Ehrenamt im Jahr 2021. Im November vergangenen Jahres erneuerte der Senat seine Bestellung für eine weitere Amtszeit. Laut Verwaltungsgericht machte die Jüdische Gemeinde in Hamburg den Vorschlag. Eine Mitteilung des Israelitischen Tempelverbands über die Nominierung eines eigenen Bewerbers berücksichtigte der Hamburger Senat demnach nicht.

Die Mitteilung des Tempelverbands stelle "offensichtlich eine Bewerbung des Antragstellers um das Amt des Antisemitismusbeauftragten" dar, erklärte das Gericht. Dass er gleichwohl nicht in die Bewerberauswahl einbezogen worden sei, verletzte ihn in seinen Rechten. Gegen die Gerichtsentscheidung kann noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Hamburg eingelegt werden.

M.Wilson--TNT

Empfohlen

Nach Streit vor Nachtclub: Polizeischüsse in Oldenburg treffen 21-Jährigen tödlich

Ein Polizist im niedersächsischen Oldenburg hat bei einem nächtlichen Einsatz tödliche Schüsse auf einen 21-jährigen mutmaßlichen Angreifer abgegeben. Der junge Mann hatte nach Angaben der Polizei bei dem Vorfall in der Nacht zum Sonntag zunächst andere Menschen mit einem Messer bedroht und dann Reizgas in Richtung der Beamten gesprüht. Ein 27-jähriger Polizist schoss daraufhin mehrfach auf den Mann und verletzte ihn lebensgefährlich. Im Krankenhaus erlag dieser letztlich seinen Verletzungen.

Papst empfängt US-Vizepräsidenten Vance zu kurzer Privataudienz

Papst Franziskus hat am Ostersonntag kurz US-Vizepräsidenten JD Vance empfangen. Das Treffen habe gegen 11.30 Uhr stattgefunden und "wenige Minuten gedauert", erklärte der Vatikan im Onlinedienst Telegram. Der Pontifex und Vance hätten Glückwünsche ausgetauscht. Das kurze Treffen erfolgte am letzten Besuchstag des US-Vizepräsidenten in Rom.

Sechsjähriger ertrinkt in Spaßbad in Nordrhein-Westfalen

Ein sechsjähriger Junge ist in einem Spaßbad im nordrhein-westfälischen Hamm ertrunken. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, bemerkten Besucher am Samstagnachmittag den leblosen Körper des Kindes an der Wasseroberfläche. Trotz Wiederbelebungsversuchen des Schwimmbad-Personals und des Rettungsdienstes starb der Junge. Die Polizei geht bisher von einem "tragischen Unglücksfall" aus.

Großeinsatz in Hessen: Zwei Männer in Bad Nauheim getötet

Im hessischen Bad Nauheim sind am Samstag zwei Männer getötet worden. Sie wurden mit Schussverletzungen vor einem Wohnhaus tot aufgefunden, wie das Polizeipräsidium in Gießen am späten Abend mitteilte. Zu den "genauen Hintergründen der Tat und zum Motiv der Täter" konnte die Polizei zunächst keine Angaben machen.

Textgröße ändern: