The National Times - Gericht: Werbung für Cannabisbehandlungen auf Internetportal war wettbewerbswidrig

Gericht: Werbung für Cannabisbehandlungen auf Internetportal war wettbewerbswidrig


Gericht: Werbung für Cannabisbehandlungen auf Internetportal war wettbewerbswidrig
Gericht: Werbung für Cannabisbehandlungen auf Internetportal war wettbewerbswidrig / Foto: © AFP/Archiv

Die in der Vergangenheit geschaltete Werbung eines Portals für die Vermittlung von Cannabisbehandlungen ist einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main zufolge wettbewerbswidrig gewesen. Laut einem Urteil vom Donnerstag verstießen Teile der Werbung gegen das Laienwerbeverbot. Außerdem bemängelte das Gericht Verträge mit Ärzten, die das Portal nach eigenen Angaben mittlerweile aber ebenfalls nicht mehr verwendet.

Textgröße ändern:

Das Portal präsentiert sich im Internet als Plattform für die Therapie mit medizinischem Cannabis. Laut hessischer Ärztekammer schloss es mit Ärztinnen und Ärzten Verträge ab, mit denen es sich zu Präsentation ihrer Tätigkeit, einem Terminservice, der Verwaltung der Patientendaten, der stundenweisen Vermietung von Praxisräumen sowie der Liquidation der ärztlichen Leistungen verpflichtete. Im Gegenzug erhielt das Portal einen prozentualen Anteil zwischen 60 und 79 Prozent der ärztlichen Liquidation.

Das Oberlandesgericht folgte weitgehend dem Landgericht Frankfurt am Main, das sich im vergangenen Jahr in erster Instanz mit dem Fall befasste. Das Landgericht habe zu Recht die streitgegenständlichen früheren Verträge bemängelt. Der prozentuale Anteil sei zumindest teilweise als Entgelt für die Zuweisung von Patienten an die Ärzte anzusehen und verstoße daher gegen das ärztliche Berufsrecht, erklärte das OLG.

Auch habe das Landgericht zu Recht den Slogan "Ärztliches Erstgespräch vor Ort oder digital" untersagt. Dieser verstoße gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen, die seinerzeit noch nicht zulässig waren.

Zudem befand das OLG, dass Teile der Werbung gegen das Laienwerbeverbot verstoßen. Die Werbung des Portals sei keine bloße Information zu Cannabis oder eine reine Unternehmenswerbung, sondern produktbezogene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die beklagte GmbH habe offensichtlich die Absicht gehabt, durch die Werbung die Verschreibung und den Absatz von Cannabis zu fördern, hieß es weiter.

Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig. Hinsichtlich des Laienwerbeverbots ließ der Senat die Revision zu. Zudem besteht die Möglichkeit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde.

C.Bell--TNT

Empfohlen

Papst Franziskus mit 88 Jahren gestorben - Staatenlenker und Kirchenvertreter würdigen Pontifex

Papst Franziskus ist am Ostermontag gestorben, einen Tag nach seiner Teilnahme an der Ostermesse auf dem Petersplatz. Das 88-jährige Oberhaupt der Katholiken verstarb nach offiziellen Angaben des Vatikan um 7.35 Uhr, wie der Kardinalkämmerer Kevin Farrell erklärte. Bei der Ostermesse zur Feier der Wiederauferstehung Jesu hatte der gesundheitlich schwer angeschlagene Franziskus sich ein letztes Mal persönlich an die Gläubigen gewandt. Zahlreiche Staatenlenker und hohe Kirchenvertreter würdigten das Wirken des Oberhaupts von rund 1,3 Milliarden Katholiken.

"Anwalt der Armen": Deutsche Politik zollt verstorbenem Papst höchsten Respekt

Mit Respektsbekundungen und tiefer Dankbarkeit haben Politikerinnen und Politiker in Deutschland die Verdienste des verstorbenen Papstes Franziskus gewürdigt. Insbesondere der Einsatz des Papstes für die Schwachen der Gesellschaft und seine menschlichen Qualitäten wurden hervorgehoben. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprach von einem "bedeutenden Papst", für dessen "segensreiches Wirken" die Welt dankbar sein könne.

Vermisster Sechsjähriger wohl tot: Kinderleiche aus Fluss in Hessen geborgen

Knapp einen Monat nach dem spurlosen Verschwinden eines autistischen Sechsjährigen in Hessen ist wahrscheinlich dessen Leiche in der Lahn entdeckt worden. Wie die Polizei in Wiesbaden am spätem Sonntagabend mitteilte, entdeckte ein Kanufahrer den leblosen Körper eines Kindes bei der Stadt Weilburg in dem Fluss. Es handele sich dabei "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" um den vermissten Pawlos.

Papst Franziskus im Alter von 88 Jahren gestorben

Papst Franziskus ist am Ostermontag im Alter von 88 Jahren gestorben. "Heute Morgen um 7.35 Uhr ist der Bischof von Rom, Franziskus, ins Haus des Vaters zurückgekehrt", teilte Kardinal Kevin Farrell in einer offiziellen Mitteilung des Vatikan mit. Franziskus war im Februar wegen einer beidseitigen Lungenentzündung ins Krankenhaus eingeliefert und in dieser Zeit nach Angaben seiner Ärzte nur knapp dem Tod entgangen. Am Sonntag hatte er noch bei der Ostermesse im Vatikan persönlich kurz vor den Gläubigen gesprochen. Zahlreiche hochrangige Vertreter aus Politik und Kirche würdigten das Wirken des Oberhaupts von rund 1,3 Milliarden Katholiken.

Textgröße ändern: