The National Times - Gericht: E-Mail trotz automatischer Rückmeldung zu Stilllegung von Adresse zugegangen

Gericht: E-Mail trotz automatischer Rückmeldung zu Stilllegung von Adresse zugegangen


Gericht: E-Mail trotz automatischer Rückmeldung zu Stilllegung von Adresse zugegangen
Gericht: E-Mail trotz automatischer Rückmeldung zu Stilllegung von Adresse zugegangen / Foto: © AFP/Archiv

E-Mails gelten einem Gerichtsbeschluss zufolge auch bei einer automatisierten Rückmeldung über die Stilllegung der Empfängeradresse als zugegangen. Dies entschied das Amtsgericht im hessischen Hanau laut Mitteilung vom Freitag. Einem Inhaber einer E-Mail-Adresse gehen demnach Mails solange zu, wie die Adresse aufrechterhalten wird. Zwischen Vertragsparteien gebe es aber "Rücksichtnahmepflichten", weshalb ein Absender in solchen Fällen auch andere Kommunikationswege nutzen müsse, hieß es.

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall übersandte eine Vermieterin ihrem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen und forderte von ihm eine Zustimmung. Dem stimmte der Mieter fristgerecht zu. Dabei erhielt er aber von der Empfängeradresse der Vermieterin eine automatisierte Rückantwort unter Hinweis auf die Stilllegung sowie die Nichtweiterleitung der E-Mail.

Nach Fristablauf klagte die Vermietern auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Der Mieter akzeptierte die Erhöhung vor Gericht erneut. Dabei verwies er auf die übersandte E-Mail und eine weitere per Briefpost übersendete Zustimmung. Der Rechtsstreit wurde daraufhin beendet.

Unklar blieb jedoch die Aufteilung der Verfahrenskosten. Die Mieterin gab an, den Brief des Mieters nicht erhalten zu haben. Auch die E-Mail habe sie wegen der Stilllegung der Adresse nicht erhalten.

Das Gericht teilte die Verfahrenskosten letztlich auf, so dass jede Seite ihre eigenen Kosten trägt. Es entschied, dass die E-Mail mit Eingang auf dem Server der Vermieterin als zugegangen gilt. Auch eine automatisierte Rückmeldung unter Verweis, dass die Adresse stillgelegt sei, ändere an dem Zugang nichts. Denn die Vermieterin hatte die E-Mail-Adresse noch inne.

Zwischen Vertragsparteien würden jedoch auch Rücksichtnahmepflichten gelten, weshalb der Mieter seine Zustimmung auch auf einem anderen Wege übersenden musste. Da der Zugang des Briefs streitig blieb und nach Erledigung des Verfahrens keine Beweisaufnahme mehr erfolgte, wurden die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben. Der Beschluss vom Montag ist nicht rechtskräftig.

N.Johns--TNT

Empfohlen

Weltweite Anteilnahme nach Tod des Papstes - Erstes Trauergebet und Aufbahrung am Abend

Der Tod von Papst Franziskus am Ostermontag hat weltweit Trauer ausgelöst. Das 88-jährige Oberhaupt der 1,3 Milliarden Katholiken starb nach Angaben des Vatikan um 7.35 Uhr. Bei der Ostermesse zur Feier der Wiederauferstehung Jesu am Sonntag hatte der gesundheitlich schwer angeschlagene Franziskus sich ein letztes Mal persönlich an die Gläubigen gewandt. Am Montagabend soll ein erstes Trauergebet erfolgen und der Leichnam im Sarg aufgebahrt werden. Staatenlenker und Kirchenvertreter aus aller Welt bekundeten ihre Trauer und Anteilnahme.

Offizielles Kondolenzbuch für verstorbenen Papst liegt ab Freitag in Berlin aus

Nach dem Tod von Papst Franziskus können sich Trauernde ab Freitag in der Apostolischen Nuntiatur in Berlin in ein offizielles Kondolenzbuch eintragen. Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Montag in Bonn mitteilte, wird es ab Freitagmittag um 13.00 Uhr für alle zugänglich sein. Auch am Montag und Dienstag können sich Gläubige in der Vertretung des Vatikan in Deutschland dort eintragen.

72-Jähriger verirrt sich mit Elektrofahrrad auf Autobahn in Thüringen

Mit seinem Elektrofahrrad hat sich ein 72-Jähriger in Thüringen nachts auf eine Autobahn verirrt und ist dort liegengeblieben. Der bereits vermisst gemeldete Mann sei am frühen Montagmorgen gegen 04.20 Uhr "mit leerem Akku" auf der Autobahn 4 bei Altenburg entdeckt worden, teilte die Polizei in Gera mit. Der Senior sei "aufgrund seiner Desorientierung" anschließend zur Betreuung in ärztliche Obhut gekommen.

Bericht: Schneemenge im Himalaya auf 23-Jahres-Tief

Die Schneedecke im asiatischen Hindukusch-Himalaya-Gebirge hat einem Bericht zufolge ein 23-Jahres-Tief erreicht. Dies stelle eine Bedrohung für fast zwei Milliarden Menschen dar, die für ihre Wasserversorgung auf Schmelzwasser angewiesen sind, warnten Wissenschaftler in einem am Montag veröffentlichten Bericht.

Textgröße ändern: