The National Times - 57-Jähriger bei Baumfällarbeiten in Nordrhein-Westfalen von Ast erschlagen

57-Jähriger bei Baumfällarbeiten in Nordrhein-Westfalen von Ast erschlagen


57-Jähriger bei Baumfällarbeiten in Nordrhein-Westfalen von Ast erschlagen
57-Jähriger bei Baumfällarbeiten in Nordrhein-Westfalen von Ast erschlagen / Foto: © AFP/Archiv

Bei Baumfällarbeiten in Nordrhein-Westfalen ist ein 57-Jähriger von einem herabfallenden Ast erschlagen worden. Hinweise auf eine Straftat gebe es nicht, teilte die Polizei am Freitag mit. Demnach war der 57-Jährige mit einem Kollegen am Donnerstagmittag in einem Wald in Viersen mit dem Fällen eines rund 20 Meter hohen Baums beschäftigt.

Textgröße ändern:

Dabei löste sich ein etwa 30 Zentimeter dicker Ast aus der Krone und traf den 57-Jährigen am Kopf. Dadurch wurde er tödlich verletzt. Sein 60 Jahre alter Kollege erlitt einen Schock und wurde durch einen Seelsorger betreut. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Das Amt für Arbeitsschutz stellte vor Ort fest, dass die Arbeiten fachmännisch ausgeführt wurden.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Urteil in Brandenburg: Geschützte Bäume nicht zugunsten von Solaranlage fällen

Ein Hausbesitzer aus Brandenburg darf drei 80 Jahre alte, geschützte Waldkiefern nicht fällen, um die Leistung seiner Photovoltaikanlage zu steigern. In dem Einzelfall sei der Baumschutz wichtiger, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder nach Angaben vom Freitag. Es wies die Klage des Eigentümers ab.

Gericht: Mündliche Auskunft von Reisebüro muss stimmen

Verbraucher müssen sich auf mündliche Auskünfte eines Reisebüro verlassen können. Bei unvollständigen oder falschen Angaben haftet der Reiseveranstalter, wie das Landgericht Rostock in einem am Freitag ergangenen Urteil entschied. Im verhandelten Fall hatte ein Frau geklagt, deren Familie eine Kreuzfahrt in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht hatte antreten können, weil der Reisepass eines der Kinder nicht akzeptiert wurde.

Mit Feuerwehrgerät Geldautomaten geknackt: Bande in Bayern gefasst

Der Nürnberger Polizei ist ein Schlag gegen eine Bande gelungen, die mit Hilfe von zuvor bei der Feuerwehr gestohlenen Geräten eine Vielzahl von Geldautomaten aufgebrochen haben soll. Dabei erbeuteten sie fast eine Million Euro und richteten einen Schaden von etwa 230.000 Euro an, teilte die Polizei am Freitag mit. Es sei gelungen, insgesamt acht Bandenmitglieder festzunehmen.

Beschwerde unzulässig: Karlsruhe beendet jahrelangen Streit über Balsamico-Essig

Ein langer Rechtsstreit zum Begriff "Balsamico" ist mit einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu Ende gegangen. Die Verfassungsbeschwerde eines italienischen Erzeugerkonsortiums wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Es ging ursprünglich um die Frage, ob auch Essig aus Deutschland als Balsamico bezeichnet werden kann. (Az. 1 BvR 1550/21)

Textgröße ändern: