Betrugsopfer aus Rheinland-Pfalz hat keinen Anspruch auf Schadenersatz von Bank
Wer auf eine Onlinebetrugsmasche hereinfällt und in Echtzeit Geld überweist, kann laut einem Urteil aus Rheinland-Pfalz von seiner Bank keinen Schadensersatz erwarten. Das gilt auch dann, wenn der Schwindel wenige Minuten nach der Überweisung auffliegt und das Konto durch den Kundenservice gesperrt wird, wie das Landgericht Frankenthal am Mittwoch mitteilte. Ein angestoßener Zahlungsvorgang kann nicht mehr gestoppt werden. (Az.: 7 O 154/24)
Das klagende Ehepaar war im Herbst 2023 auf eine Masche hereingefallen, bei der sich Unbekannte unter einer fremden Handynummer als die eigene Tochter ausgaben und darum baten, über Whatsapp Kontakt aufzunehmen. Es gab der vermeintlichen Tochter die Zugangsdaten zum Onlinebanking und gab zwei Echtzeitüberweisungen im Wert von insgesamt rund 6000 Euro frei. Wenige Minuten später flog der Betrug durch ein Telefonat mit der echten Tochter auf.
Das Paar informierte rund 20 Minuten nach den Überweisungen den Kundenservice der Bank und ließ das Konto sperren. Trotzdem wurden die Beträge zwei Tage später abgebucht. Die Bank lehnte eine Rückerstattung ab, weil es nicht mehr möglich gewesen sei, die Vorgänge zu stoppen.
Das Gericht gab nun der Bank Recht. Die Freigabe konnte nicht mehr widerrufen werden, wie die Richter entschieden. Möglich ist das bei Echtzeitüberweisungen nur, bis die Freigabe die Bank erreicht. Da das im Internet nur Sekundenbruchteile dauert, können sich Kunden nur von der Freigabe lösen, wenn die Bank die Täuschung hätte bemerken müssen. In diesem Fall war das laut Gericht nicht ersichtlich. Durch die Weitergabe der Daten handelte das Paar grob fahrlässig.
E.Reid--TNT