The National Times - BGH bestätigt zweite Verurteilung von "Mr. Cum-Ex" Hanno Berger

BGH bestätigt zweite Verurteilung von "Mr. Cum-Ex" Hanno Berger


BGH bestätigt zweite Verurteilung von "Mr. Cum-Ex" Hanno Berger
BGH bestätigt zweite Verurteilung von "Mr. Cum-Ex" Hanno Berger / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Auch die zweite Verurteilung des in den Cum-Ex-Steuerskandal verstrickten Anwalts Hanno Berger ist vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt worden. Die Revision Bergers gegen seine Verurteilung wegen dreifacher Steuerhinterziehung durch das Landgericht Wiesbaden wurde verworfen, wie der BGH am Montag mitteilte. Das Gericht hatte im Mai 2023 eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verhängt. (Az. 1 StR 58/24)

Textgröße ändern:

Es stellte damals fest, dass Berger zwischen 2006 und 2008 für 113 Millionen Euro Bescheinigungen für in Wahrheit niemals gezahlte Steuern beschaffte. Der Anwalt gilt als Schlüsselfigur des Cum-Ex-Steuertricks, der dem womöglich umfassendsten System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zugrunde liegt.

Investoren schoben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt worden waren. Der Staat wurde so um Milliarden geprellt. Diese Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte für strafbar.

Berger hatte lange als Bankenprüfer in der hessischen Finanzverwaltung gearbeitet, bevor er zu internationalen Steuerkanzleien wechselte und vermögende Kunden zur "Minimierung ihrer Steuerlast" beriet. 2012 durchsuchten Steuerfahnder seine Kanzlei in Frankfurt und eine Privatwohnung. Berger setzte sich in die Schweiz ab. Neun Jahre später wurde er verhaftet und im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert.

Wegen der Cum-Ex-Praxis stand er gleich zweimal vor Gericht: in Bonn und in Wiesbaden. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn im Dezember 2022 wegen drei Fällen von Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft. Auch gegen dieses Urteil hatte er sich an den BGH gewandt, auch hier scheiterte seine Revision - ebenso wie eine spätere Beschwerde am Bundesverfassungsgericht.

Am BGH ging es nun nur noch um das Wiesbadener Urteil. Berger wandte sich dort sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen die Strafe - hatte aber keinen Erfolg. Das Landgericht hatte 2023 auch die Einziehung von gut einer Million Euro angeordnet. Auch dagegen wurde Revision eingelegt, über die aber noch entschieden werden muss.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Tausende bei Lichterkette und AfD-Demo nach Anschlag in Magdeburg

Drei Tage nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt haben in der Stadt tausende Anhänger der AfD demonstriert, während tausende Gegendemonstranten eine Lichterkette gebildet haben. Laut Polizei folgten rund 3500 Menschen am Montagnachmittag einem AfD-Aufruf zu einer Kundgebung auf dem Domplatz. Rund 4000 Menschen bildeten derweil laut Polizei unter dem Motto "Wir wollen trauern - Gebt Hass keine Chance!" eine Lichterkette.

Zahlreiche Menschen bei AfD-Demo nach Anschlag in Magdeburg

Drei Tage nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt haben auf dem Domplatz Anhänger der AfD demonstriert. Unter dem Motto "Trauer vereint - Für eine sichere Zukunft" versammelten sich am späten Montagnachmittag zahlreiche Menschen zu der Kundgebung. Bei dem Anschlag handele es sich um ein "monströses politisches Versagen", sagte der Generalsekretär der Partei, Jan Wenzel Schmidt.

Razzia in als Massagesalons getarnten Bordellen in Baden-Württemberg

Bei einer Durchsuchung von als Massagesalons getarnten Bordellen in Mannheim und Heidelberg hat die Polizei zwei Frauen festgenommen. Die chinesischen Staatsbürgerinnen im Alter von 49 und 55 Jahren wurden anschließend dem Haftrichter vorgeführt und sitzen nun in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg und die Bundespolizeiinspektion in Stuttgart am Montag mitteilten.

36 Jahre nach Mord beim Kölner Karneval: Urteil gegen Beschuldigten rechtskräftig

Die Verurteilung eines Mannes, der vor mehr als 36 Jahren eine Frau während des Kölner Karnevals getötet hat, ist rechtskräftig. Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. Das Urteil des Landgerichts Köln sei damit rechtskräftig.

Textgröße ändern: