The National Times - Bundesverwaltungsgericht erlaubt Abschiebung von Alleinstehenden nach Italien

Bundesverwaltungsgericht erlaubt Abschiebung von Alleinstehenden nach Italien


Bundesverwaltungsgericht erlaubt Abschiebung von Alleinstehenden nach Italien
Bundesverwaltungsgericht erlaubt Abschiebung von Alleinstehenden nach Italien / Foto: © AFP/Archiv

Alleinstehende arbeitsfähige Schutzberechtigte, die über Italien nach Deutschland kamen, dürfen wieder abgeschoben werden. Ihnen drohten in Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag fest und klärte so die Lage, nachdem Oberverwaltungsgerichte sie unterschiedlich beurteilt hatten. Asylanträge von Betroffenen können abgelehnt werden. (Az. 1 C 23.23 und 1 C 24.23)

Textgröße ändern:

Geklagt hatten eine somalische und eine syrische Staatsangehörige. Sie waren in Italien als Flüchtlinge anerkannt worden und später nach Deutschland weitergereist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärte ihre Asylanträge für unzulässig und drohte ihnen die Abschiebung nach Italien an.

Ihre Klagen dagegen scheiterten vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Da ein anderes Oberverwaltungsgericht die Lage in Italien anders beurteilte, sollte das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich abschließend entscheiden.

Dort hatte die Revision der beiden Klägerinnen nun keinen Erfolg. Die Einschätzung der Lage durch das Koblenzer Gericht sei zutreffend, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Es sei nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass nach Italien zurückkehrende Schutzberechtigte dort in eine extreme materielle Notlage geraten würden und ihre elementarsten Grundbedürfnisse nicht erfüllen könnten.

Das gelte auch für Frauen, entschied das Gericht. Es ging in dem Urteil aber nur um Menschen, die alleinstehend und erwerbsfähig sind sowie nicht außergewöhnlich vulnerabel. Diese könnten in Italien voraussichtlich zumindest in temporären Unterkünften oder Notschlafstellen unterkommen, die grundlegende sanitäre Einrichtungen hätten. Auch eine medizinische Grundversorgung sei gewährleistet.

Die sogenannten Dublin-Regeln sehen vor, dass Länder in andere EU-Staaten weitergereiste Flüchtlinge zurücknehmen müssen, wenn diese bei ihnen bereits registriert waren. Italien weigert sich aber seit einiger Zeit meistens, dies zu tun, und verweist auf seine hohe Belastung durch neu ankommende Flüchtlinge.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Papst Franziskus eröffnet bei Christmette Heiliges Jahr

Papst Franziskus eröffnet am Dienstag das Heilige Jahr 2025. Bei der um 19.00 Uhr beginnenden Christmette zu Heiligabend im Petersdom in Rom wird das Oberhaupt der katholischen Kirche die Heilige Pforte der Päpstlichen Basilika öffnen und somit das Heilige Jahr einläuten. Heilige Pforten sind Türen, die außerhalb Heiliger Jahre verschlossen sind. Wer diese Pforten als Pilger durchschreitet, kann laut Sündenerlass des Vatikan einen Erlass zeitlicher Sündenstrafen im Fegefeuer bekommen.

Tausende bei Lichterkette und AfD-Demo nach Anschlag in Magdeburg

Drei Tage nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt haben in der Stadt tausende Anhänger der AfD demonstriert, während tausende Gegendemonstranten eine Lichterkette gebildet haben. Laut Polizei folgten rund 3500 Menschen am Montagnachmittag einem AfD-Aufruf zu einer Kundgebung auf dem Domplatz. Rund 4000 Menschen bildeten derweil laut Polizei unter dem Motto "Wir wollen trauern - Gebt Hass keine Chance!" eine Lichterkette.

Zahlreiche Menschen bei AfD-Demo nach Anschlag in Magdeburg

Drei Tage nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt haben auf dem Domplatz Anhänger der AfD demonstriert. Unter dem Motto "Trauer vereint - Für eine sichere Zukunft" versammelten sich am späten Montagnachmittag zahlreiche Menschen zu der Kundgebung. Bei dem Anschlag handele es sich um ein "monströses politisches Versagen", sagte der Generalsekretär der Partei, Jan Wenzel Schmidt.

Razzia in als Massagesalons getarnten Bordellen in Baden-Württemberg

Bei einer Durchsuchung von als Massagesalons getarnten Bordellen in Mannheim und Heidelberg hat die Polizei zwei Frauen festgenommen. Die chinesischen Staatsbürgerinnen im Alter von 49 und 55 Jahren wurden anschließend dem Haftrichter vorgeführt und sitzen nun in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg und die Bundespolizeiinspektion in Stuttgart am Montag mitteilten.

Textgröße ändern: