The National Times - Mordurteil gegen Täterduo nach Tötung von Vater in Freiburg rechtskräftig

Mordurteil gegen Täterduo nach Tötung von Vater in Freiburg rechtskräftig


Mordurteil gegen Täterduo nach Tötung von Vater in Freiburg rechtskräftig
Mordurteil gegen Täterduo nach Tötung von Vater in Freiburg rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

16 Monate nach dem Mord an einem Mann und dem versuchten Mord an seiner Frau in Freiburg ist das Urteil gegen die Täterin, die Tochter des Paars, und ihren Freund rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Landgerichts der baden-württembergischen Stadt. Es hatte die beiden im Mai zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. (Az. 1 StR 409/24)

Textgröße ändern:

Wie das Landgericht feststellte, hatten sich die heute 25-Jährige und ihr 24 Jahre alter Freund am 18. Juli 2023 in den frühen Morgenstunden Zugang zum Haus der noch schlafenden Eltern verschafft. Dort habe der männliche Angeklagte den Vater im Flur mit einem Messer angegriffen. Die weibliche Angeklagte habe mit einem Beil auf den Kopf des 67-Jährigen eingeschlagen.

Der Mann sei von dem Angriff überrascht worden und habe sich nicht wehren können. Er wurde so schwer verletzt, dass er schon nach kurzer Zeit starb. Die 64 Jahre alte Mutter wurde dem Urteil zufolge von den beiden Angeklagten im Schlafzimmer attackiert. Sie überlebte nur dank eines durch den Angriff erlittenen Hämatoms, das eine "tamponierende Wirkung" auf die Hauptschlagader hatte, wie es vom Gericht hieß. Sie musste stundenlang operiert und mehrere Monate stationär behandelt werden.

Die Angeklagten flohen nach der Tat aus der Wohnung und versteckten sich in einer Baustellentoilette, wo sie rund zwei Stunden nach dem Angriff samt Tatwaffen entdeckt wurden. Obwohl sie vor der Tat Alkohol, Kokain und andere Drogen konsumiert hatten, sah das Landgericht keine erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit.

Es verurteilte sie wegen Mordes aus Heimtücke und versuchten Mordes. Die 25-Jährige und der 24-Jährige wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand nun keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil. Die Revision wurde verworfen. Das Freiburger Urteil ist damit rechtskräftig.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Papst Franziskus läutet Heiliges Jahr ein

Papst Franziskus hat am Dienstagabend die Heilige Pforte der Päpstlichen Basilika geöffnet und damit das Heilige Jahr 2025 eingeläutet. Der 88-Jährige wurde im Petersdom im Rollstuhl vor die riesige bronzene Tür geschoben, die sich nach seinem Klopfen öffnete. Zu den Feierlichkeiten zum Heiligen Jahr werden mehr als 30 Millionen Pilger in Rom erwartet.

Hunderte Gläubige feiern an Geburtskirche in Bethlehem Weihnachten

An der Geburtskirche in Bethlehem im Westjordanland haben sich Heiligabend mehrere hundert Gläubige versammelt, um das Weihnachtsfest zu feiern. Wegen der anhaltenden Kämpfe zwischen Israel und radikalislamischen Palästinensergruppen im Gazastreifen fehlten festliche Dekorationen und die vielen Touristen und Pilger. In der Stadt im von Israel besetzten Westjordanland wurde nach christlichem Glauben Jesus Christus geboren.

Gericht in Amsterdam verurteilt fünf Männer wegen Gewalt gegen israelische Fußballfans

Ein niederländisches Gericht hat am Dienstag fünf Männer wegen der gewaltsamen Übergriffe auf israelische Fußballfans in Amsterdam verurteilt. Das Gericht befand die Männer unter anderem für schuldig, Anhänger des israelischen Fußballvereins Maccabi Tel Aviv auf der Straße angegriffen und getreten zu haben sowie in Internet-Chatgruppen zu Gewalt aufgerufen zu haben. Die gewaltsamen Übergriffe im November waren von zahlreichen westlichen Staaten als antisemitisch verurteilt worden.

Ein Toter bei illegalem Autowettrennen in Hamm

Bei einem illegalen Autowettrennen im nordrhein-westfälischen Hamm ist ein 21-jähriger Mann getötet worden. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, lieferten sich offenbar fünf junge Männer am späten Montagabend ein Rennen auf der Warendorfer Straße im Stadtteil Hamm-Bockum-Hövel. Sie fuhren einen BMW und einen Audi.

Textgröße ändern: