The National Times - Deutsche OSZE-Beobachterin lobt US-Wahl - Alt: Waren auf Aggressionen eingestellt

Deutsche OSZE-Beobachterin lobt US-Wahl - Alt: Waren auf Aggressionen eingestellt


Deutsche OSZE-Beobachterin lobt US-Wahl - Alt: Waren auf Aggressionen eingestellt
Deutsche OSZE-Beobachterin lobt US-Wahl - Alt: Waren auf Aggressionen eingestellt / Foto: © AFP

Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Bundestag, Renata Alt (FDP), hat den Ablauf der Präsidentschaftswahl in den USA gelobt. Als Wahlbeobachterin der OSZE vor Ort sei sie "mehr auf Konfrontation, Polarisierung, möglicherweise Aggressionen eingestellt" gewesen, sagte die Abgeordnete am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP per Telefon aus Washington. Das OSZE-Beobachterteam sei vorab für entsprechende Krisensituationen geschult worden. "Aber nichts dergleichen haben wir festgestellt."

Textgröße ändern:

"Alles lief friedlich ab und war hoch professionell vorbereitet", sagte die Ausschussvorsitzende. Alt besuchte nach eigenen Angaben am Dienstag, dem Wahltag in den USA, 13 Wahllokale im Bundesstaat Maryland und zwei weitere in der Hauptstadt Washington. Die Stimmung dort sei friedlich und gut gewesen.

Sorge äußerte Alt mit Blick auf die Menschenrechtspolitik einer künftigen Regierung unter dem Wahlsieger Donald Trump. Sie erinnerte daran, dass die USA unter Trump im Jahr 2018 aus dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ausgetreten seien. Erst Präsident Joe Biden hatte die USA 2021 in den Rat zurückgeführt.

"Ich mache mir Sorgen vor einer Rolle rückwärts", sagte Alt und verwies auch auf die kritische Haltung Trumps etwa zu den Vereinten Nationen und zur Weltgesundheitsorganisation (WHO). "Man muss sich auf eine enorme Unberechenbarkeit einstellen", sagte die Menschenrechtsexpertin. Gerade deshalb sei es wichtig, die Zusammenarbeit mit der Regierung Trump zu suchen.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld

Das Landgericht im nordrhein-westfälischen Krefeld hat zwei Männer und eine Frau wegen Steuerhinterziehung und Betrugs im Baugewerbe mit Millionenschaden zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte soll für drei Jahre und neun Monate in Haft, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die beiden Mitangeklagten erhielten wegen Beihilfe Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten.

Textgröße ändern: