The National Times - Prozess um tödlichen Kopfstich nach Streit zwischen Großfamilien in Stade begonnen

Prozess um tödlichen Kopfstich nach Streit zwischen Großfamilien in Stade begonnen


Prozess um tödlichen Kopfstich nach Streit zwischen Großfamilien in Stade begonnen
Prozess um tödlichen Kopfstich nach Streit zwischen Großfamilien in Stade begonnen / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Vor dem Landgericht im niedersächsischen Stade hat am Dienstag der Prozess um die Tötung eines Manns durch einen Messerstich in den Kopf begonnen. Angeklagt ist ein 34-Jähriger, dem die Staatsanwaltschaft einen Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorwirft. Er soll einen 35-Jährigen im März in der Stader Innenstadt während einer Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern zweier konkurrierender Großfamilien auf offener Straße tödlich verletzt haben.

Textgröße ändern:

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin begann der Prozess mit erheblicher Verzögerung wegen strenger Sicherheitskontrollen, im Verhandlungssaal verfolgten zahlreiche Angehörige den Ablauf. Nach der Verlesung der Anklage wurde der Prozess zunächst vertagt. Es sind Termine bis Februar angesetzt.

Der Messerangriff auf den 35-Jährigen ereignete sich nach früheren Angaben der Polizei während Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern der beiden Familien in der Stader Innenstadt am 22. März. Dabei wurde ein Sport- und Shishazubehörgeschäft verwüstet, bevor mehrere Kontrahenten wenig später an anderer Stelle erneut aufeinandertrafen. Bei diesem Konflikt, bei dem auch mehrere Autos zusammenstießen, kam es zu dem tödlichen Stich in den Kopf.

Drei weitere beteiligte Männer wurden damals verletzt. Polizisten setzten Pfefferspray ein, um Beteiligte zu trennen und sicherten Kliniken während der Behandlung der Verletzten gegen mögliche weitere Übergriffe ab. Der durch den Messerstich verletzte 35-Jährige starb am folgenden Tag im Krankenhaus. Der zunächst unbekannte Tatverdächtige flüchtete und wurde eineinhalb Monate später in Buchholz festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit der Teil-Legalisierung von Cannabis (09.00 Uhr). In einer Aktuellen Stunde, die von der Unionsfraktion beantragt wurde, debattierten die Abgeordneten über die Folgen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes. Die Union möchte das von der Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz wieder abschaffen. Die Aktuelle Stunde trägt den Titel: "Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen - Cannabis-Legalisierung aufheben."

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Textgröße ändern: