The National Times - Durchsuchungen bei Netflix in Paris und Amsterdam: Verdacht auf Steuerbetrug

Durchsuchungen bei Netflix in Paris und Amsterdam: Verdacht auf Steuerbetrug


Durchsuchungen bei Netflix in Paris und Amsterdam: Verdacht auf Steuerbetrug
Durchsuchungen bei Netflix in Paris und Amsterdam: Verdacht auf Steuerbetrug / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Wegen Verdachts auf Steuerbetrug und Schwarzarbeit haben Ermittler in Paris und Amsterdam Büros des US-Streamingdienst Netflix durchsucht. Die Durchsuchungen stehen im Zusammenhang mit Vorermittlungen, welche die französische Finanzstaatsanwaltschaft vor zwei Jahren aufgenommen hatte, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus Justizkreisen erfuhr. Anlass dafür waren mehrere Steuerprüfung in den Jahren zuvor. Netflix äußerte sich zunächst nicht dazu.

Textgröße ändern:

Im vergangenen Jahr hatte die Zeitschrift "Lettre A" berichtet, dass das Unternehmen bis 2021 seine Steuerlast gedrückt habe, indem es seine in Frankreich erzielten Umsätze in den Niederlanden deklarierte. Die Kunden schlossen ihre Abonnements demnach mit einer niederländischen Gesellschaft ab. Zwischen 2019 und 2020 habe Netflix in Frankreich so nur rund 980.000 Euro Gewinnsteuer bei sieben Millionen Abonnentinnen und Abonnenten gezahlt.

2021 änderte Netflix dem Bericht zufolge seine Steuerstrategie, wodurch der in Frankreich deklarierte Umsatz von 47,1 Millionen Euro im Jahr 2020 im folgenden Jahr auf 1,2 Milliarden Euro anstieg. Es blieben aber Zweifel, etwa sei die operative Marge der französischen Tochtergesellschaft von zwei Prozent im Vergleich zu den 20 Prozent der US-amerikanischen Muttergesellschaft aber weiterhin "sehr gering", schrieb "Lettre A". Die Ermittler wollen demnach prüfen, ob Netflix nicht "weiterhin seine Gewinne unrechtmäßig minimiert".

"Wir halten uns an die Steuervorschriften aller Länder, in denen wir weltweit tätig sind", hatte ein Netflix-Sprecher erklärt, als die Vorermittlungen eingleitet wurden.

Ende September 2024 verzeichnete Netflix weltweit über 282 Millionen Abonnenten und erzielte im dritten Quartal 2024 einen Umsatz von 9,82 Milliarden Dollar bei einem Nettogewinn von 2,4 Milliarden Dollar.

In Frankreich feierte der Konzern kürzlich sein zehnjähriges Bestehen, meldete mehr als zehn Millionen abonnierte Haushalte und versicherte, dass er die französischen Vorschriften einhalte. Netflix betonte, 2023 etwa 250 Millionen Euro in die französische Produktion investiert zu haben, davon 50 Millionen in Kinoproduktionen. Zu den größten Erfolgen in Frankreich zählt die Serie "Lupin" mit Omar Sy, die es in 70 Ländern in die Top 10 der meistgesehenen Serien geschafft hat.

P.Jones--TNT

Empfohlen

Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit der Teil-Legalisierung von Cannabis (09.00 Uhr). In einer Aktuellen Stunde, die von der Unionsfraktion beantragt wurde, debattierten die Abgeordneten über die Folgen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes. Die Union möchte das von der Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz wieder abschaffen. Die Aktuelle Stunde trägt den Titel: "Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen - Cannabis-Legalisierung aufheben."

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Textgröße ändern: