The National Times - Razzia gegen Rechtsextremisten in Sachsen - AfD-Politiker unter Festgenommenen

Razzia gegen Rechtsextremisten in Sachsen - AfD-Politiker unter Festgenommenen


Razzia gegen Rechtsextremisten in Sachsen - AfD-Politiker unter Festgenommenen
Razzia gegen Rechtsextremisten in Sachsen - AfD-Politiker unter Festgenommenen / Foto: © AFP/Archiv

Sie sollen sich auf einen Zusammenbruch Deutschlands vorbereitet haben, um dann mit Waffengewalt Gebiete zu erobern: In Sachsen und Polen sind am Dienstag acht mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen Gruppierung festgenommen worden. Sie nennen sich Sächsische Separatisten, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Unter den Festgenommenen befindet sich nach AFP-Informationen auch ein AfD-Lokalpolitiker.

Textgröße ändern:

In den eroberten Gebieten wollten sie laut Bundesanwaltschaft ein Staatswesen errichten, dass sich am Nationalsozialismus ausrichten sollte. Insgesamt sollen der militanten Gruppe 15 bis 20 Menschen angehören. Neben den acht festgenommenen deutschen Männern gibt es den Angaben zufolge noch sieben weitere Beschuldigte, die auf freiem Fuß sind. 20 Objekte wurden am Dienstag durchsucht. Sie befinden sich in Leipzig und Umgebung, in Dresden, im Landkreis Meißen und im polnischen Zgorzelec, wie die Bundesanwaltschaft weiter mitteilte.

Zgorzelec ist die Schwesterstadt von Görlitz in Sachsen und liegt gegenüber am anderen Ufer der Neiße. Dort wurde der mutmaßliche Rädelsführer Jörg S. festgenommen. Außerdem wurden Räumlichkeiten von nicht tatverdächtigen Menschen in Österreich durchsucht, darunter in der Hauptstadt Wien und im Bezirk Krems-Land.

Die Namen der Festgenommenen gab die Bundesanwaltschaft mit Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S., und Norman T. an. Einer von ihnen, H., sitzt nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP im Kreisvorstand der AfD im Landkreis Leipzig und hat einen Sitz im Stadtrat von Grimma.

Jörg S. und Jörn S. sowie K. und T. waren nach Angaben der Bundesanwaltschaft die ursprünglichen Mitglieder der nun aufgeflogenen militanten Gruppe. K., M., T. und Jörn S. sollen noch Jugendliche oder Heranwachsende gewesen sein, als sie sich anschlossen.

Die Vereinigung soll spätestens im November 2020 gegründet worden sein. Die Ideologie ihrer Mitglieder sei von "rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt", erklärte die Behörde. Sie lehnten die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik ab und gingen vom unausweichlichen "Kollaps" staatlicher und gesellschaftlicher Strukturen in Deutschland an einem "Tag X" aus. Dies wollten sie zur Machteroberung und zur Errichtung eines am Nationalsozialismus orientierten Gemeinwesens nutzen.

Die Gruppe habe vorgehabt, mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen und womöglich auch in anderen ostdeutschen Ländern zu erobern. Von ihnen unerwünschte Menschen hätten von dort "entfernt" werden sollen, notfalls durch ethnische Säuberungen.

Laut Bundesanwaltschaft bereiteten sich die Mitglieder unter anderem mit paramilitärischem Training in Kampfausrüstung darauf vor. Demnach übten sie den Hauskampf und den Umgang mit Schusswaffen. Zudem beschafften sie sich militärische Ausrüstung wie Tarnanzüge, Schutzwesten und Gefechtshelme.

Die Festgenommenen sollten am Dienstag und Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheidet.

Mehr als 450 Einsatzkräfte von Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und sächsischem Landeskriminalamt (LKA) waren am Zugriff beteiligt. Die Ermittlungen würden in enger Zusammenarbeit mit dem BKA und dem Bundesamt für Verfassungsschutz und mit Unterstützung des LKA geführt, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte nach den Festnahmen: "Unsere Sicherheitsbehörden haben damit frühzeitig militante Umsturzpläne von Rechtsterroristen vereitelt, die einen Tag X herbeisehnten, um mit Waffengewalt Menschen und unseren Staat anzugreifen."

E.Cox--TNT

Empfohlen

Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit der Teil-Legalisierung von Cannabis (09.00 Uhr). In einer Aktuellen Stunde, die von der Unionsfraktion beantragt wurde, debattierten die Abgeordneten über die Folgen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes. Die Union möchte das von der Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz wieder abschaffen. Die Aktuelle Stunde trägt den Titel: "Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen - Cannabis-Legalisierung aufheben."

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Textgröße ändern: