The National Times - Stadt haftet trotz Anspruch auf Kitaplatz nicht für Kosten von privater Betreuung

Stadt haftet trotz Anspruch auf Kitaplatz nicht für Kosten von privater Betreuung


Stadt haftet trotz Anspruch auf Kitaplatz nicht für Kosten von privater Betreuung
Stadt haftet trotz Anspruch auf Kitaplatz nicht für Kosten von privater Betreuung / Foto: © AFP/Archiv

Eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz ist nicht zwingend zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kitaplatz nicht erfüllen kann. Bevor Eltern die Kosten für eine private Betreuung erstattet bekommen, müssen sie vor dem Verwaltungsgericht klagen, wie das Landgericht Frankenthal am Donnerstag mitteilte. Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt voraus, dass alle anderen Rechtsmittel erfolglos blieben (Az.: 3 O 313/23).

Textgröße ändern:

In diesem Fall beantragten die Eltern eines im Mai 2020 geborenen Kindes noch im selben Monat einen Kitaplatz ab Mai 2021. Eine angekündigte Rückmeldung der Stadt Ludwigshafen blieb aus. Erst im April 2023 erhielten sie eine Mitteilung, dass das Kind ab September 2023 einen Kitaplatz hat. Die Mutter verlangte von der Stadt daraufhin Ersatz für die ihr in der Zwischenzeit entstandenen Betreuungskosten bei Tagesmüttern.

Das Gericht wies die Klage nun ab, die Stadt muss der Mutter keinen Schadenersatz zahlen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Eltern ihren Anspruch nicht im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht durchsetzten. Eltern dürfen nicht entscheiden, ob sie den Kita-Platz entweder einklagen oder die Verweigerung erdulden und Geld erlangen.

Erst wenn eine Klage auf die Zuteilung eines Platzes erfolglos bleibt, gibt es eine Aussicht auf die Erstattung der Betreuungskosten. Diese müssen vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht werden.

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Inhaftiertem russischen Dichter droht laut Ehefrau Tötung hinter Gittern

Die Frau des seit gut zwei Jahren inhaftierten russischen Dichters Artjom Kamardin fürchtet nach eigenen Angaben um das Leben ihres Mannes. "Ich fürchte, sie werden ihn töten", sagte die nach wie vor in Russland ansässige Alexandra Popowa der Nachrichtenagentur AFP während eines Besuchs in Paris. Russische Sicherheitskräfte hätten ihren Mann während seiner Festnahme sexuell missbraucht, ihr selbst hätten sie eine Gruppenvergewaltigung angedroht.

Eilantrag gegen Verbot von Palästinensergruppe scheitert vor OVG Nordrhein-Westfalen

Ein Eilantrag gegen das Verbot der als antisemitisch eingestuften Gruppierung Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) ist vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Das Landesinnenministerium gehe zu Recht davon aus, dass der Verein sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, indem er kontinuierlich gegen den Staat Israel hetze, erklärte das Gericht am Freitag in Münster. Nordrhein-Westfalen hatte die Gruppe im Frühling verboten.

Prozess wegen sexueller Übergriffe gegen mutmaßlichen Sektenchef in Hamburg begonnen

Ein mutmaßlicher Sektenanführer muss sich seit Freitag wegen sexueller Übergriffe und Körperverletzung vor dem Landgericht in Hamburg verantworten. Laut Anklage soll der 52-Jährige zwischen 2017 und 2020 mehrfach junge weibliche Anhängerinnen seiner Sekte gedrängt haben, ihm etwa im Rahmen von Ritualen sexuelle Wünsche zu erfüllen.

22-Jähriger in Berliner Stadtteil Friedrichshain homophob beleidigt und geschlagen

Im Berliner Stadtteil Friedrichshain ist ein 22-Jähriger homophob beleidigt und zusammengeschlagen worden. Zwei Unbekannte traten den Geschädigten in der Nacht zum Freitag in den Rücken und brachten ihn zu Fall, wie die Polizei mitteilte. Anschließend schlugen traten sie auf ihn ein, besprühten ihn mit Reizgas und beleidigten ihn homophob.

Textgröße ändern: