The National Times - Prozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn: Gericht ordnet medizinisches Gutachten an

Prozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn: Gericht ordnet medizinisches Gutachten an


Prozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn: Gericht ordnet medizinisches Gutachten an
Prozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn: Gericht ordnet medizinisches Gutachten an / Foto: © AFP

Nach der Absage der Verhandlungstermine in dieser Woche im Strafverfahren gegen den frühen VW-Chef Martin Winterkorn aus gesundheitlichen Gründen hat das Gericht ein medizinisches Gutachten angeordnet. Dieses solle die "Frage der Reise- und Verhandlungsfähigkeit" des Angeklagten in dem Verfahren zum Dieselskandal klären, erklärte das Langericht Braunschweig am Mittwoch. Mit dem Ergebnis werde "innerhalb der nächsten Woche gerechnet".

Textgröße ändern:

Das Gericht hatte am Montag erklärt, die Termine für Mittwoch und Donnerstag aufzuheben, nachdem es über einen "Unfall" Winterkorns "im häuslichen Umfeld" informiert worden sei. Demnach befand sich der 77-Jährige infolge des Unfalls in stationärer Behandlung. Weitere Angaben zum Gesundheitszustand Winterkorns machte das Gericht nicht.

Mit der Anordnung des medizinischen Gutachtens setzte das Gericht nun auch einen Fortsetzungstermin für kommenden Mittwoch fest. Dieser bleibe dann abhängig vom Ergebnis des Gutachtens "entweder aufrechterhalten oder er wird - womöglich kurzfristig - aufgehoben", hieß es.

Der Prozess gegen Winterkorn im Dieselskandal hatte Anfang September begonnen. Als Prozessbeginn war ursprünglich bereits Februar 2021 geplant gewesen, Winterkorn erwirkte jedoch eine Verschiebung aus gesundheitlichen Gründen. Dem damaligen Volkswagen-Chef werden im Zusammenhang mit dem Skandal gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, uneidliche Falschaussage sowie Marktmanipulation vorgeworfen.

Winterkorn war von 2007 bis 2015 VW-Chef und trat im Zuge des Abgasskandals zurück. Das Unternehmen musste damals nach Ermittlungen von US-Behörden einräumen, in Millionen Dieselfahrzeugen weltweit eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut zu haben. So wurden die Grenzwerte für Stickoxid auf dem Prüfstand eingehalten, nicht aber im realen Betrieb auf der Straße. Die Fahrzeuge hätten nicht zugelassen werden dürfen.

Winterkorn drohen bei einem Schuldspruch mehrere Jahre Haft. Er streitet jedoch ab, vor dem öffentlichen Bekanntwerden vom Einsatz der Betrugssoftware gewusst zu haben.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit der Teil-Legalisierung von Cannabis (09.00 Uhr). In einer Aktuellen Stunde, die von der Unionsfraktion beantragt wurde, debattierten die Abgeordneten über die Folgen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes. Die Union möchte das von der Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz wieder abschaffen. Die Aktuelle Stunde trägt den Titel: "Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen - Cannabis-Legalisierung aufheben."

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Textgröße ändern: