The National Times - Wikileaks-Gründer Assange äußert sich erstmals seit Freilassung öffentlich

Wikileaks-Gründer Assange äußert sich erstmals seit Freilassung öffentlich


Wikileaks-Gründer Assange äußert sich erstmals seit Freilassung öffentlich
Wikileaks-Gründer Assange äußert sich erstmals seit Freilassung öffentlich / Foto: © WikiLeaks/AFP/Archiv

Der im Juni nach einem Deal mit der US-Justiz freigelassene Wikileaks-Gründer Julian Assange will sich erstmals seit seiner Inhaftierung im Jahr 2019 öffentlich äußern. Wie Wikileaks am Mittwoch mitteilte, wird Assange dafür am 1. Oktober von Australien zum Europarat nach Straßburg reisen. Dort werde er sich vor dem Ausschuss für Recht und Menschenrechte äußern, der sich mit seinem Fall beschäftigt hatte.

Textgröße ändern:

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats befasst sich laut Sitzungskalender am 2. Oktober mit Assanges Fall. Wikileaks erklärte, seine Aussage vor dem Ausschuss für Recht und Menschenrechte werde am 1. Oktober stattfinden.

Dem Europarat, der sich als Hüter der Menschenrechte versteht, gehören seit dem Ausschluss Russlands 46 Länder an. Die Organisation ist nicht mit der EU verbunden.

Assange war Ende Juni nach insgesamt zwölf Jahren Botschaftsasyl und Gefängnis in Großbritannien in sein Heimatland Australien zurückgekehrt. Der Australier hatte sich im Rahmen einer Vereinbarung mit der US-Justiz der Verschwörung zur Weitergabe von Informationen zur nationalen Verteidigung schuldig bekannt. Er wurde deswegen formell zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Diese Strafe war durch seine gut fünfjährige Haftzeit im britischen Belmarsh-Gefängnis bereits verbüßt. Vor seiner Haft hatte Assange sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London Asyl gefunden.

Die US-Justiz hatte Assange vorgeworfen, ab 2010 rund 700.000 vertrauliche Dokumente über militärische und diplomatische US-Aktivitäten veröffentlicht zu haben. Die Papiere enthielten brisante Informationen über die Kriege im Irak und in Afghanistan, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen durch US-Soldaten.

Für seine Anhänger ist Assange ein Held, der für die freie Meinungsäußerung streitet. Seine Kritiker sehen in ihm einen Verräter, der die Sicherheit der USA sowie geheimdienstlicher Quellen gefährdet hat.

Lewis--TNT

Empfohlen

Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit der Teil-Legalisierung von Cannabis (09.00 Uhr). In einer Aktuellen Stunde, die von der Unionsfraktion beantragt wurde, debattierten die Abgeordneten über die Folgen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes. Die Union möchte das von der Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz wieder abschaffen. Die Aktuelle Stunde trägt den Titel: "Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen - Cannabis-Legalisierung aufheben."

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Textgröße ändern: