The National Times - Thailands König unterzeichnet Gesetz über die Ehe für alle

Thailands König unterzeichnet Gesetz über die Ehe für alle


Thailands König unterzeichnet Gesetz über die Ehe für alle
Thailands König unterzeichnet Gesetz über die Ehe für alle / Foto: © AFP/Archiv

Thailands König hat ein Gesetz unterzeichnet, mit dem erstmals in einem südostasiatischen Land die Ehe für alle anerkannt wird. Wie am Dienstag aus dem königlichen Amtsblatt hervorging, gab König Maha Vajiralongkorn seine königliche Zustimmung zu dem Gesetz. Das im Juni vom Parlament verabschiedete Gesetz wird nun in 120 Tagen in Kraft treten, so dass die ersten gleichgeschlechtlichen Eheschließungen im Januar zu erwarten sind.

Textgröße ändern:

Durch das Gesetz, das "Mann" und "Frau" durch geschlechtsneutrale Worte ersetzt, werden gleichgeschlechtliche Ehepaare in Thailand auch bei Erbangelegenheiten und Adoption gleichgestellt. Weltweit haben mehr als 30 Länder die Ehe für alle anerkannt. In Asien haben bislang nur Taiwan und Nepal diesen Schritt gesetzlich verankert.

In Thailand fordern Aktivisten seit mehr als einem Jahrzehnt das Recht auf die gleichgeschlechtliche Ehe. "Dieses Gesetz ist ein monumentaler Schritt in Richtung Gleichberechtigung in Thailand", sagte die Aktivistin für LGBTQ-Rechte, Waadao Chumaporn. Sie plant, eine Massenhochzeit für mehr als tausend LGBTQ-Paare am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes am 22. Januar zu organisieren.

"Wir sind alle erfreut und begeistert. Wir haben seit über zehn Jahren für unsere Rechte gekämpft, und nun ist es endlich soweit", sagte Aktivistin Siritata Ninlapruek der Nachrichtenagentur AFP.

"Vielen Dank für die Unterstützung aus allen Bereichen. Es ist ein gemeinsamer Kampf für alle", schrieb die thailändische Regierungschefin Paetongtarn Shinawatra im Onlinedienst X.

Obwohl Thailand international für seine Toleranz gegenüber homosexuellen Paaren bekannt ist, ist ein Großteil des mehrheitlich buddhistischen Landes konservativ. Viele LGBTQ-Menschen geben an, mit Diskriminierung konfrontiert zu sein.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit der Teil-Legalisierung von Cannabis (09.00 Uhr). In einer Aktuellen Stunde, die von der Unionsfraktion beantragt wurde, debattierten die Abgeordneten über die Folgen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes. Die Union möchte das von der Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz wieder abschaffen. Die Aktuelle Stunde trägt den Titel: "Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen - Cannabis-Legalisierung aufheben."

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Textgröße ändern: