The National Times - Nach Nordkorea übergetretener US-Soldat bekennt sich der Fahnenflucht schuldig

Nach Nordkorea übergetretener US-Soldat bekennt sich der Fahnenflucht schuldig


Nach Nordkorea übergetretener US-Soldat bekennt sich der Fahnenflucht schuldig
Nach Nordkorea übergetretener US-Soldat bekennt sich der Fahnenflucht schuldig / Foto: © AFP/Archiv

Der wegen einer Übertretung nach Nordkorea angeklagte US-Soldat Travis King hat sich bei einem Gerichtsverfahren in seiner Heimat der Fahnenflucht schuldig bekannt. Das Gericht verurteilte ihn zu zwölf Monaten Haft, die der Ex-Soldat aufgrund seines Schuldeingeständnisses sowie wegen der bereits verbüßten Haftstrafe und guter Führung nicht antreten muss, wie Kings Anwalt am Freitag (Ortszeit) mitteilte. "Travis ist jetzt frei und wird nach Hause zurückkehren", hieß es.

Textgröße ändern:

King war in insgesamt 14 Punkten vor einem Militärgericht angeklagt. Neben der Fahnenflucht bekannte er sich zu vier weiteren Punkten schuldig, darunter Ungehorsam, wie sein Anwalt mitteilte. Das Gericht sprach ihn laut Armeeangaben im Rahmen einer Einigung von allen Anklagepunkten frei.

"Travis King hatte im Laufe seines Lebens mit erheblichen Herausforderungen zu kämpfen, darunter eine schwierige Erziehung, ein kriminelles Umfeld und Probleme mit der psychischen Gesundheit", erklärte sein Anwalt. "All diese Faktoren haben die Schwierigkeiten, die er beim Militär hatte, noch verstärkt."

King war bis zum Sommer 2023 in Südkorea stationiert. Wegen der Verwicklung in eine Schlägerei, einer Auseinandersetzung mit der Polizei und einem Gefängnisaufenthalt in Südkorea sollte er damals eigentlich in die USA geflogen werden. Er konnte sich aber vom Flughafen absetzen und einer Besichtigungstour an der Demilitarisierten Zone zwischen Süd- und Nordkorea anschließen. Dort, wo die hoch gesicherte Grenze zwischen beiden Ländern nur durch eine niedrige Betonmauer markiert wird, trat er über die Grenze. Pjöngjang lieferte ihn im September 2023 an die USA aus.

Lewis--TNT

Empfohlen

43-jähriger mutmaßlicher Serienvergewaltiger in Hessen festgenommen

Ermittler haben in Hessen einen 43-Jährigen festgenommen, der für eine Serie von Vergewaltigungen verantwortlich sein soll. Ihm wird Vergewaltigung in mehreren Fällen vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das hessische Landeskriminalamt in Wiesbaden am Freitag mitteilten. Er soll bei mehreren Besichtigungsterminen für Wohnungen chinesische Frauen überwältigt und in deren Wohnungen vergewaltigt haben.

Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit der Teil-Legalisierung von Cannabis (09.00 Uhr). In einer Aktuellen Stunde, die von der Unionsfraktion beantragt wurde, debattierten die Abgeordneten über die Folgen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes. Die Union möchte das von der Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz wieder abschaffen. Die Aktuelle Stunde trägt den Titel: "Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen - Cannabis-Legalisierung aufheben."

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

Textgröße ändern: