The National Times - Berufungsgericht verurteilt Le Pen wegen Verleumdung einer Hilfsorganisation

Berufungsgericht verurteilt Le Pen wegen Verleumdung einer Hilfsorganisation


Berufungsgericht verurteilt Le Pen wegen Verleumdung einer Hilfsorganisation
Berufungsgericht verurteilt Le Pen wegen Verleumdung einer Hilfsorganisation / Foto: © AFP/Archiv

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist in einem Berufungsverfahren erneut wegen Verleumdung einer Hilfsorganisation für Flüchtlinge verurteilt worden. Mit ihrer Äußerung in einem TV-Interview 2022 habe sie die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten, urteilte das Berufungsgericht in Paris am Mittwoch. Le Pen hatte damals einer Hilfsorganisation vorgeworfen, "die illegale Einwanderung von den Komoren auf die Insel Mayotte" zu organisieren, welche zu den französischen Überseegebieten zählt.

Textgröße ändern:

Flüchtlings-Hilfsorganisationen seien "manches Mal auch die Komplizen der Schleuser", sagte Le Pen damals dem Sender BFM und rief dazu auf, Hilfsorganisationen die Subventionen zu kürzen. Das Berufungsgericht bestätigte die Strafe in Höhe von 500 Euro, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Die derzeitige Fraktionschefin der Partei Rassemblement National (RN) will 2027 zum vierten Mal bei der Präsidentschaftswahl antreten. Ihr steht am 30. September ein wesentlich bedeutenderes Verfahren vor, in dem es um die Veruntreuung von EU-Geldern geht. Le Pen und 26 Mitangeklagte stehen im Verdacht, parlamentarische Assistenten von EU-Abgeordneten illegal für die Zwecke der Partei eingesetzt zu haben.

Le Pens Partei war bei der vorgezogenen Parlamentswahl im Juli auf den dritten Platz gekommen. Sie hat dennoch politisches Gewicht gewonnen, da der neue Premierminister Michel Barnier darauf angewiesen ist, dass der RN das angekündigte Misstrauensvotum des linken Lagers nicht unterstützt.

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Inhaftiertem russischen Dichter droht laut Ehefrau Tötung hinter Gittern

Die Frau des seit gut zwei Jahren inhaftierten russischen Dichters Artjom Kamardin fürchtet nach eigenen Angaben um das Leben ihres Mannes. "Ich fürchte, sie werden ihn töten", sagte die nach wie vor in Russland ansässige Alexandra Popowa der Nachrichtenagentur AFP während eines Besuchs in Paris. Russische Sicherheitskräfte hätten ihren Mann während seiner Festnahme sexuell missbraucht, ihr selbst hätten sie eine Gruppenvergewaltigung angedroht.

Eilantrag gegen Verbot von Palästinensergruppe scheitert vor OVG Nordrhein-Westfalen

Ein Eilantrag gegen das Verbot der als antisemitisch eingestuften Gruppierung Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) ist vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Das Landesinnenministerium gehe zu Recht davon aus, dass der Verein sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, indem er kontinuierlich gegen den Staat Israel hetze, erklärte das Gericht am Freitag in Münster. Nordrhein-Westfalen hatte die Gruppe im Frühling verboten.

Prozess wegen sexueller Übergriffe gegen mutmaßlichen Sektenchef in Hamburg begonnen

Ein mutmaßlicher Sektenanführer muss sich seit Freitag wegen sexueller Übergriffe und Körperverletzung vor dem Landgericht in Hamburg verantworten. Laut Anklage soll der 52-Jährige zwischen 2017 und 2020 mehrfach junge weibliche Anhängerinnen seiner Sekte gedrängt haben, ihm etwa im Rahmen von Ritualen sexuelle Wünsche zu erfüllen.

22-Jähriger in Berliner Stadtteil Friedrichshain homophob beleidigt und geschlagen

Im Berliner Stadtteil Friedrichshain ist ein 22-Jähriger homophob beleidigt und zusammengeschlagen worden. Zwei Unbekannte traten den Geschädigten in der Nacht zum Freitag in den Rücken und brachten ihn zu Fall, wie die Polizei mitteilte. Anschließend schlugen traten sie auf ihn ein, besprühten ihn mit Reizgas und beleidigten ihn homophob.

Textgröße ändern: