The National Times - EuGH: Minderjährige Verdächtige haben bei erster Befragung Recht auf Beistand

EuGH: Minderjährige Verdächtige haben bei erster Befragung Recht auf Beistand


EuGH: Minderjährige Verdächtige haben bei erster Befragung Recht auf Beistand
EuGH: Minderjährige Verdächtige haben bei erster Befragung Recht auf Beistand / Foto: © AFP/Archiv

Strafrechtlich verfolgte Minderjährige müssen spätestens bei der ersten Befragung durch die Polizei die Möglichkeit bekommen, sich von einem Rechtsbeistand unterstützen zu lassen. Sonst können die Behörden die Betreffenden nicht befragen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um einen Fall aus Polen. (Az. C-603/22 u.a.)

Textgröße ändern:

Dort wurden drei Minderjährige angeklagt, weil sie in eine nicht mehr genutzte Ferienanlage eingebrochen sein sollen. Als sie von der Polizei befragt wurden, war kein Rechtsbeistand dabei. Außerdem wurden sie vor der ersten Befragung nicht über ihre Rechte oder den Ablauf des Verfahrens informiert, ebenso wenig ihre Eltern.

Die Verteidiger beantragten darum, die früheren Aussagen der Verdächtigen als Beweise aus den Akten zu entfernen. Das polnische Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Dieser antwortete nun, dass Minderjährige so schnell wie möglich und spätestens vor ihrer ersten Befragung über ihre Verfahrensrechte belehrt werden müssen.

Diese Informationen müssten sie in einer einfachen und verständlichen Form bekommen. Ein für Erwachsene bestimmtes standardisiertes Dokument reiche nicht aus. Wenn betroffene Minderjährige während des Strafverfahrens 18 Jahre alt werden, verlieren sie dem EuGH zufolge nicht automatisch alle diese Rechte - vor allem nicht das auf einen Beistand. Hier komme es auf den Einzelfall, den Reifegrad und die Schutzbedürftigkeit des Einzelnen an.

Das polnische Gericht muss laut EuGH die Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob die Rechte der Minderjährigen gewahrt wurden, und Konsequenzen zu ziehen. Es soll nun beurteilen, ob die entsprechenden polnischen Regelungen mit dem EU-Recht vereinbar sind. Dabei muss das polnische Recht so weit wie möglich EU-rechtskonform ausgelegt werden, wie der EuGH betonte. Sollte das unmöglich sein, dürfe das Gericht die entsprechende nationale Regelung nicht anwenden.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Inhaftiertem russischen Dichter droht laut Ehefrau Tötung hinter Gittern

Die Frau des seit gut zwei Jahren inhaftierten russischen Dichters Artjom Kamardin fürchtet nach eigenen Angaben um das Leben ihres Mannes. "Ich fürchte, sie werden ihn töten", sagte die nach wie vor in Russland ansässige Alexandra Popowa der Nachrichtenagentur AFP während eines Besuchs in Paris. Russische Sicherheitskräfte hätten ihren Mann während seiner Festnahme sexuell missbraucht, ihr selbst hätten sie eine Gruppenvergewaltigung angedroht.

Eilantrag gegen Verbot von Palästinensergruppe scheitert vor OVG Nordrhein-Westfalen

Ein Eilantrag gegen das Verbot der als antisemitisch eingestuften Gruppierung Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) ist vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Das Landesinnenministerium gehe zu Recht davon aus, dass der Verein sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, indem er kontinuierlich gegen den Staat Israel hetze, erklärte das Gericht am Freitag in Münster. Nordrhein-Westfalen hatte die Gruppe im Frühling verboten.

Prozess wegen sexueller Übergriffe gegen mutmaßlichen Sektenchef in Hamburg begonnen

Ein mutmaßlicher Sektenanführer muss sich seit Freitag wegen sexueller Übergriffe und Körperverletzung vor dem Landgericht in Hamburg verantworten. Laut Anklage soll der 52-Jährige zwischen 2017 und 2020 mehrfach junge weibliche Anhängerinnen seiner Sekte gedrängt haben, ihm etwa im Rahmen von Ritualen sexuelle Wünsche zu erfüllen.

22-Jähriger in Berliner Stadtteil Friedrichshain homophob beleidigt und geschlagen

Im Berliner Stadtteil Friedrichshain ist ein 22-Jähriger homophob beleidigt und zusammengeschlagen worden. Zwei Unbekannte traten den Geschädigten in der Nacht zum Freitag in den Rücken und brachten ihn zu Fall, wie die Polizei mitteilte. Anschließend schlugen traten sie auf ihn ein, besprühten ihn mit Reizgas und beleidigten ihn homophob.

Textgröße ändern: