The National Times - Betrugsprozess rund um angeblich revolutionäres Dieselgemisch in Osnabrück

Betrugsprozess rund um angeblich revolutionäres Dieselgemisch in Osnabrück


Betrugsprozess rund um angeblich revolutionäres Dieselgemisch in Osnabrück
Betrugsprozess rund um angeblich revolutionäres Dieselgemisch in Osnabrück / Foto: © AFP/Archiv

In Osnabrück hat am Dienstag ein Prozess rund um ein angeblich revolutionäres Dieselgemisch begonnen. Die Staatsanwaltschaft der niedersächsischen Stadt wirft zwei Unternehmern Betrug in einem besonders schweren Fall vor. Sie sollen gegenüber einer ausländischen Firmengruppe vorgegeben haben, eine neuartige Technologie zum Strecken von Diesel mit Wasser und eine produktionsfähige Anlage dafür zu haben.

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Vor dem Osnabrücker Landgericht begann am Dienstag einem Gerichtssprecher zufolge aber nur der Prozess den jüngeren Angeklagten aus Papenburg, einen 46-Jährigen. Das Verfahren gegen den älteren Angeklagten, einen 72 Jahre alten Mann aus Leer, sei hingegen inzwischen abgetrennt worden. Er sei verfahrensunfähig erkrankt. Es sei nicht absehbar, wie es hier weitergehe.

Der Fall hat eine jahrelange Vorgeschichte. Bereits Ende 2012 sollen die Angeklagten gegenüber der Unternehmensgruppe behauptet haben, durch die Zugabe von einem Liter Wasser zu einem Liter Dieselöl ein zündfähiges Gemisch mit einem Brennwert von etwa 1,7 Litern normalen Dieselöls herstellen zu können. Das sollte durch ein sogenanntes Wirbelschichtverfahren passieren.

Sie sollen laut Anklage beabsichtigt haben, dass die Firmengruppe mit ihnen ein Joint Venture gründet und den Kauf entsprechender Produktionsanlagen finanziert. 2013 soll es zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrags und eines Kaufvertrags über insgesamt elf Produktionsanlagen gekommen sein.

Die ausländische Gesellschaft habe 3,3 Millionen Euro gezahlt. Es seien aber weder Anlagen geliefert worden noch sei die angepriesene Technologie bereitgestellt worden, lautet der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft.

Die beiden Männer waren von dem Landgericht bereits vor einigen Jahren in einem Zivilprozess zu Schadenersatz in Millionenhöhe verpflichtet worden. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, die Berufung liegt beim Oberlandesgericht Oldenburg.

Für den nun begonnenen Strafprozess gegen den 46-Jährigen sind insgesamt 17 Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt.

F.Hughes--TNT

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