The National Times - Geldstrafen wegen illegalen Handels mit antiken Kunstschätzen in Hamburg

Geldstrafen wegen illegalen Handels mit antiken Kunstschätzen in Hamburg


Geldstrafen wegen illegalen Handels mit antiken Kunstschätzen in Hamburg
Geldstrafen wegen illegalen Handels mit antiken Kunstschätzen in Hamburg / Foto: © AFP/Archiv

In einem Prozess um einen versuchten illegalen Handel mit antiken Kulturgütern hat das Hamburger Landgericht am Montag zwei Männer zu Geldstrafen von 900 Euro sowie 1200 Euro verurteilt. Nach Angaben einer Sprecherin gelten die Strafen wegen überlanger Verfahrensdauer allerdings als bereits vollstreckt. Die Taten ereigneten sich 2014. Laut Anklage boten die Beschuldigten einem Kurator eines Hamburger Museums unter anderem ein goldenes thrakisches Trinkhorn an.

Textgröße ändern:

Darüber hinaus sollen die beiden Beschuldigten, die zum Zeitpunkt des Prozessbeginns im März 84 sowie 88 Jahre alt waren, dem Kurator unter anderem noch einen goldenen Trinkbecher aus der Zeit der Thraker sowie goldene Gürtelteile aus dem Reich der Sassaniden und eine mehr als 600 Kilogramm schwere Stele der Hethiter angeboten haben. Die Gegenstände stammten laut Anklage mutmaßlich aus Raubgrabungen und wurden illegal gehandelt.

Laut Staatsanwaltschaft ging der Kurator damals nur zum Schein auf die Offerten ein und schaltete die Polizei ein. Ursprünglich waren in dem Verfahren wegen versuchter Bandenhehlerei und noch drei weitere Männer angeklagt. Ein Beschuldigter starb. Gegen einen Angeklagten wurde das Verfahren nicht eröffnet, das Verfahren gegen den dritten eingestellt.

Bei dem 84-jährigen Beschuldigten handelte es sich nach früheren Angaben der Anklage um einen europaweit tätigten Vermittler antiker Kulturgüter. Dieser fasste demnach 2012 gemeinsam mit den übrigen Beschuldigten den Entschluss, unrechtmäßig in ihren Besitz gelangte antike Kunstschätze an Hamburger Museen zu verkaufen. Für das goldene thrakische Trinkhorn allein verlangten die Männer demnach eine Summe von eineinhalb Millionen Euro in bar.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Thüringen: Dreijährige betätigt im Auto SOS-Taste und löst Polizeieinsatz aus

Im thüringischen Jena hat ein dreijähriges Mädchen beim Spielen im Auto unabsichtlich einen Polizeieinsatz ausgelöst. Das Kind kam am Sonntagnachmittag im elterlichen Fahrzeug auf die sogenannte SOS-Taste, die für Notrufe gedacht ist, wie die Polizei am Montag mitteilte. Daraufhin wurde die Dreijährige automatisch mit einem privaten Sicherheitsdienst verbunden.

Urteil: Katzenhalterin haftet für Kosten von Tierklinik bei Notfallbehandlung

Wenn Fremde ein akut krankes Haustier finden und zur Tierklinik bringen, haften die Halter für die Kosten der Notbehandlung. Die Behandlung sei in ihrem Interesse, erklärte das Amtsgericht München am Montag. Es gab der Klage gegen eine Katzenbesitzerin statt.

Durchsuchungen bei Berliner Polizist wegen Versicherungsbetrugs

Weil er falsche Angaben bei der Anmeldung seines Fahrzeugs gemacht und eine Versicherung betrogen haben soll, sind Berliner Polizisten am Montagmorgen zu Durchsuchungen bei einem Kollegen ausgerückt. Gegen den 24-Jährigen sowie seine Eltern werde wegen gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mit.

Kindesmissbrauch per Livestream: Prozessbeginn gegen 45-Jährigen in Stuttgart

Wegen des Missbrauchs mehrerer Mädchen in Asien per Livestream über das Internet muss sich ein 45-Jähriger vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Zum Prozessbeginn wurde am Montag die Anklage verlesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zudem wurden zwei Polizeibeamte als Zeugen vernommen.

Textgröße ändern: