The National Times - Mann bei fingiertem Drogengeschäft erstochen: Junge Männer in Hamburg vor Gericht

Mann bei fingiertem Drogengeschäft erstochen: Junge Männer in Hamburg vor Gericht


Mann bei fingiertem Drogengeschäft erstochen: Junge Männer in Hamburg vor Gericht
Mann bei fingiertem Drogengeschäft erstochen: Junge Männer in Hamburg vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Wegen eines mutmaßliches Mordes bei einem fingierten Drogenverkauf müssen sich seit Donnerstag zwei junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Der ältere Beschuldigte soll bei der Tat im Januar einen 35-Jährigen erstochen haben, als dieser sich wehrte. Angeklagt ist die Tat als gemeinschaftlich begangener Mord aus Habgier.

Textgröße ändern:

Der 19-jährige Beschuldigte muss sich in dem zunächst bis Ende August angesetzten Verfahren zudem wegen eines weiteren mutmaßlichen versuchten Mordes verantworten. Er soll im Juli vergangenen Jahres in Hamburg einen Betrunkenen beraubt und diesem mit Wucht gegen den Kopf getreten haben.

Das Verbrechen an dem 35-Jährigen ereignete sich laut Staatsanwaltschaft am 20. Januar im Stadtteil Neuallermöhe. Demnach sollen die Angeklagten den getöteten 35-Jährigen unter dem Vorwand zu einem Treffen gelockt haben, ihm Drogen für 9000 Euro verkaufen zu wollen. Dabei bedrohten sie jedoch ihn und seinen Begleiter mit einem Messer und forderten das Bargeld.

Als sich die beiden in die Falle gelockten Männer wehrten sowie Zeugen hinzukamen, eskalierte laut Anklage die Situation. Während der jüngere Angeklagte von dem Begleiter des Getöteten abließ, stach der ältere Beschuldigte auf den 35-Jährigen ein. Dieser wurde so schwer verletzt, dass er einige Tage später starb. Das Opfer wurde nach der Tat von einem Bekannten noch mit einem Auto in eine Straße in Neuallermöhe gefahren, wo es entdeckt wurde. Rettungskräfte leiteten medizinische Maßnahmen ein.

Der 19-Jährige wurde nach früheren Angaben der Polizei bereits kurz nach der Tat im Rahmen erster Fahndungsmaßnahmen gefasst, der ein Jahr ältere mutmaßliche Hauptbeschuldigte wurde einige Tage später von Zielfahndern im schleswig-holsteinischen Geesthacht festgenommen und kam anschließend ebenfalls in Untersuchungshaft. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes droht beiden Angeklagten jeweils eine lebenslange Gefängnisstrafe.

N.Taylor--TNT

Empfohlen

17-Jähriger soll eigenen Vater ermordet haben: Prozess in Mainz begonnen

Weil er seinen eigenen Vater ermordet haben soll, muss sich ein 17-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Mainz verantworten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wurde zu Prozessbeginn die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen Mord vor. Wegen des Alters des Angeklagten wird ohne Öffentlichkeit verhandelt.

Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft

Nach dem Tod einer 76 Jahre alten Frau im bayerischen Hammelburg ist ihr 81 Jahre alter Partner wegen Totschlags in Untersuchungshaft gekommen. Es sei davon auszugehen, dass der Mann für den Tod seiner Partnerin verantwortlich sei, teilte das Polizeipräsidium Unterfranken am Montag in Würzburg mit.

Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern

Wegen der körperlichen Misshandlung ihrer Pflegekinder ist eine 54 Jahre alte Frau in Bayern rechtskräftig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach verwarf am Montag die Berufung von Gabriele P. gegen ein entsprechendes Urteil des Ansbacher Amtsgerichts, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Fund von Leichenteilen im Rhein im vergangenen April hat das Landgericht Waldshut-Tiengen einen 58 Jahre alten Mann zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er wurde wegen Totschlags und eines Waffendelikts verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Montag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Das Gericht hatte bei dem geständigen Mann keine Mordmerkmale festgestellt, das Strafmaß bewegt sich im Rahmen einer Verständigung der Prozessbeteiligten.

Textgröße ändern: