The National Times - Bayern muss Coronainfektionen von Polizist und Lehrer als Dienstunfall anerkennen

Bayern muss Coronainfektionen von Polizist und Lehrer als Dienstunfall anerkennen


Bayern muss Coronainfektionen von Polizist und Lehrer als Dienstunfall anerkennen
Bayern muss Coronainfektionen von Polizist und Lehrer als Dienstunfall anerkennen / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesland Bayern muss frühere Coronainfektionen eines Polizisten und eines Lehrers während der Pandemie im Jahr 2020 als Dienstunfälle anerkennen. Das entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München nach eigenen Angaben vom Freitag in zweiter Instanz und wies damit Beschwerden der bayerischen Landesregierung gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Augsburg und Würzburg in den beiden Einzelfällen ab. (Az.: 3 BV 21.3116 und 3 B 22.809)

Textgröße ändern:

Die Beamten seien der Gefahr einer Infektion "durch ihre jeweils konkret ausgeübte dienstliche Tätigkeit" zum damaligen Zeitpunkt in einem ähnliche Maße wie Beschäftigte im Gesundheitsdienst oder in der Pflege ausgesetzt gewesen, erklärte das Gericht zur Begründung. Eine Revision ließ es nicht zu, dagegen kann die Regierung aber mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen. Über diese müsste dann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Der Polizist infizierte sich nach Gerichtsangaben als Sportübungsleiter bei einem Lehrgang, bei dem zahlreiche Beamte erkrankten und der schließlich abgebrochen wurde. Der Lehrer steckte sich demnach bei seiner Arbeit an einer Wirtschaftsschule an, in der es zu einem massiven Infektionsgeschehen kam. Die Einrichtung wurde geschlossen und ging in den Distanzunterricht.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

17-Jähriger soll eigenen Vater ermordet haben: Prozess in Mainz begonnen

Weil er seinen eigenen Vater ermordet haben soll, muss sich ein 17-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Mainz verantworten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wurde zu Prozessbeginn die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen Mord vor. Wegen des Alters des Angeklagten wird ohne Öffentlichkeit verhandelt.

Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft

Nach dem Tod einer 76 Jahre alten Frau im bayerischen Hammelburg ist ihr 81 Jahre alter Partner wegen Totschlags in Untersuchungshaft gekommen. Es sei davon auszugehen, dass der Mann für den Tod seiner Partnerin verantwortlich sei, teilte das Polizeipräsidium Unterfranken am Montag in Würzburg mit.

Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern

Wegen der körperlichen Misshandlung ihrer Pflegekinder ist eine 54 Jahre alte Frau in Bayern rechtskräftig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach verwarf am Montag die Berufung von Gabriele P. gegen ein entsprechendes Urteil des Ansbacher Amtsgerichts, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Fund von Leichenteilen im Rhein im vergangenen April hat das Landgericht Waldshut-Tiengen einen 58 Jahre alten Mann zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er wurde wegen Totschlags und eines Waffendelikts verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Montag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Das Gericht hatte bei dem geständigen Mann keine Mordmerkmale festgestellt, das Strafmaß bewegt sich im Rahmen einer Verständigung der Prozessbeteiligten.

Textgröße ändern: