The National Times - Nach Angriff in Mannheim: Länder wollen Verschärfung von Waffenrecht

Nach Angriff in Mannheim: Länder wollen Verschärfung von Waffenrecht


Nach Angriff in Mannheim: Länder wollen Verschärfung von Waffenrecht
Nach Angriff in Mannheim: Länder wollen Verschärfung von Waffenrecht / Foto: © AFP/Archiv

Zwei Wochen nach dem tödlichen Messerangriff in Mannheim haben die Länder die Bundesregierung zu einer Verschärfung des Waffenrechts aufgefordert. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Initiative Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Baden-Württembergs, Sachsens und des Saarlandes zu. Die Zahl der mit einem Messer begangenen Straftaten nehme "weiterhin deutlich" zu, heißt es in einem entsprechenden Entschließungsantrag. So sei die Zahl der Messerangriffe mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung 2022 im Vergleich zum Vorjahr um rund 800 Fälle auf 8951 gestiegen.

Textgröße ändern:

Daher seien weitere Maßnahmen erforderlich, um die Messerkriminalität einzudämmen. Dies gelte insbesondere an Orten, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Dort sei nicht nur die Zahl der möglichen Opfer besonders hoch - es bestünde zudem die erhöhte Gefahr von Verletzungen, wenn ein Messerangriff eine Massenpanik auslöst.

"Der Bundesrat hält es daher für geboten, den Umgang mit Waffen und Messern in der Öffentlichkeit weiter zu beschränken", heißt es im Antrag weiter. Es seien deshalb im Rahmen der aktuellen Novelle des Waffenrechts folgende Maßnahmen zu prüfen: Ein generelles Verbot von Springmessern sowie ein Verbot des Führens von Messern mit feststehender Klinge ab sechs Zentimeter Klingenlänge - bislang sind diese erst ab zwölf Zentimeter Klingenlänge verboten.

Die Länder sprechen sich zudem für ein allgemeines Waffenverbot im Öffentlichen Personenverkehr und dessen Gebäuden aus, soweit die Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt werden.

Am 31. Mai hatte ein aus Afghanistan stammender 25-Jähriger auf dem Mannheimer Marktplatz Mitglieder der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa mit einem Messer angegriffen. Ein 29 Jahre alter Polizist wurde ebenfalls attackiert und starb später. Sein Tod sorgte bundesweit für Entsetzen.

Der Angriff sei "nur die spektakuläre Fortsetzung einer Entwicklung, die uns zutiefst besorgen muss", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) im Bundesrat. So könne es nicht weitergehen. "Es ist an der Zeit in dieser Hinsicht ein klares Stoppsignal zu setzen." Die Bundesregierung müsse in dieser Sache voran kommen, forderte Weil.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet, die sich nun mit den Forderungen der Ländern befassen wird. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

C.Blake--TNT

Empfohlen

17-Jähriger soll eigenen Vater ermordet haben: Prozess in Mainz begonnen

Weil er seinen eigenen Vater ermordet haben soll, muss sich ein 17-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Mainz verantworten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wurde zu Prozessbeginn die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen Mord vor. Wegen des Alters des Angeklagten wird ohne Öffentlichkeit verhandelt.

Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft

Nach dem Tod einer 76 Jahre alten Frau im bayerischen Hammelburg ist ihr 81 Jahre alter Partner wegen Totschlags in Untersuchungshaft gekommen. Es sei davon auszugehen, dass der Mann für den Tod seiner Partnerin verantwortlich sei, teilte das Polizeipräsidium Unterfranken am Montag in Würzburg mit.

Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern

Wegen der körperlichen Misshandlung ihrer Pflegekinder ist eine 54 Jahre alte Frau in Bayern rechtskräftig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach verwarf am Montag die Berufung von Gabriele P. gegen ein entsprechendes Urteil des Ansbacher Amtsgerichts, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Fund von Leichenteilen im Rhein im vergangenen April hat das Landgericht Waldshut-Tiengen einen 58 Jahre alten Mann zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er wurde wegen Totschlags und eines Waffendelikts verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Montag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Das Gericht hatte bei dem geständigen Mann keine Mordmerkmale festgestellt, das Strafmaß bewegt sich im Rahmen einer Verständigung der Prozessbeteiligten.

Textgröße ändern: