The National Times - Bundesrat befasst sich mit Änderungen am Cannabisgesetz

Bundesrat befasst sich mit Änderungen am Cannabisgesetz


Bundesrat befasst sich mit Änderungen am Cannabisgesetz
Bundesrat befasst sich mit Änderungen am Cannabisgesetz / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am Freitag (09.30 Uhr) unter anderem mit Änderungen am Cannabisgesetz und Anpassungen des Strafmaßes bei Kinderpornografie. Die Nachbesserungen am Cannabisgesetz sollen den Behörden mehr Handlungsspielraum bei Kontrollen ermöglichen und die geplante Evaluation des Gesetzes ausweiten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den Ländern die Änderungen zugesagt.

Textgröße ändern:

Hintergrund der Korrektur des Strafmaßes bei Kinderpornografie ist, dass zurzeit auch Menschen bestraft werden müssen, die strafwürdiges Material speichern, um Taten zu melden und aufzuklären. Der Bundesrat befasst sich zudem mit einem Gesetz zum besseren Schutz von Minderjährigen bei Auslandsehen und mehreren Gesetzen, bei denen am Mittwoch eine Einigung im Vermittlungsausschuss gefunden wurde.

M.Wilson--TNT

Empfohlen

17-Jähriger soll eigenen Vater ermordet haben: Prozess in Mainz begonnen

Weil er seinen eigenen Vater ermordet haben soll, muss sich ein 17-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Mainz verantworten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wurde zu Prozessbeginn die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen Mord vor. Wegen des Alters des Angeklagten wird ohne Öffentlichkeit verhandelt.

Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft

Nach dem Tod einer 76 Jahre alten Frau im bayerischen Hammelburg ist ihr 81 Jahre alter Partner wegen Totschlags in Untersuchungshaft gekommen. Es sei davon auszugehen, dass der Mann für den Tod seiner Partnerin verantwortlich sei, teilte das Polizeipräsidium Unterfranken am Montag in Würzburg mit.

Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern

Wegen der körperlichen Misshandlung ihrer Pflegekinder ist eine 54 Jahre alte Frau in Bayern rechtskräftig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach verwarf am Montag die Berufung von Gabriele P. gegen ein entsprechendes Urteil des Ansbacher Amtsgerichts, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Fund von Leichenteilen im Rhein im vergangenen April hat das Landgericht Waldshut-Tiengen einen 58 Jahre alten Mann zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er wurde wegen Totschlags und eines Waffendelikts verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Montag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Das Gericht hatte bei dem geständigen Mann keine Mordmerkmale festgestellt, das Strafmaß bewegt sich im Rahmen einer Verständigung der Prozessbeteiligten.

Textgröße ändern: