The National Times - US-Supreme Court kassiert Beschränkungen für Abtreibungspille

US-Supreme Court kassiert Beschränkungen für Abtreibungspille


US-Supreme Court kassiert Beschränkungen für Abtreibungspille
US-Supreme Court kassiert Beschränkungen für Abtreibungspille / Foto: © GETTY IMAGES/AFP/Archiv

Der Oberste Gerichtshof der USA hat Einschränkungen zur Nutzung einer Abtreibungspille kassiert. In ihrer einstimmigen Entscheidung urteilten die neun mehrheitlich konservativen Richter am Supreme Court in Washington am Donnerstag, Abtreibungsgegner und Ärzte dürften Einschränkungen zum Zugang zum Präparat Mifepriston nicht vor Gericht erwirken. Zuvor hatten Gerichte im Bundesstaat Texas den Zugang zu dem Medikament eingeschränkt.

Textgröße ändern:

In dem Urteil heißt es weiter, die Kläger müssten sich mit ihren Bedenken zum Einsatz von Mifepriston an die Exekutive oder die Legislative wenden. Bundesgerichte seien hierfür jedoch nicht der geeignete Ort.

Abtreibungsgegner versuchen in den USA, den landesweiten Zugang zu dem in Deutschland unter dem Namen Mifegyne verbreiteten Präparat einzuschränken. Mifepriston wird in den USA bei den meisten Schwangerschaftsabbrüchen eingesetzt, im Jahr 2016 hatte die US-Arzneimittelbehörde FDA seine Nutzung freigegeben.

Ein während der Amtszeit von Ex-US-Präsident Donald Trump ernannter konservativer US-Bezirksrichter in Texas hatte im vergangenen Jahr ein Urteil gefällt, das Mifepriston verboten hätte. Ein Berufungsgericht hob das vollständige Verbot später auf, weil die Frist für die Anfechtung der Zulassung der US-Arzneimittelbehörde FDA abgelaufen war. Es schränkte jedoch den Zugang zu dem Medikament ein.

Unter anderem reduzierte das Berufungsgericht den Zeitraum, in dem Mifepriston verwendet werden kann, von zehn auf sieben Schwangerschaftswochen und untersagte die Lieferung per Post.

Der Supreme Court hatte im Juni 2022 mit seiner höchst umstrittenen Entscheidung ein politisches Erdbeben ausgelöst, das Grundsatzurteil Roe v. Wade aus dem Jahr 1973 aufzuheben, das ein landesweites Grundrecht auf Abtreibungen verankert hatte. Etwa 20 Bundesstaaten haben seitdem Abtreibungen verboten oder eingeschränkt.

Umfragen zufolge ist eine Mehrheit der US-Bürger für den weiteren Zugang zu sicheren Abtreibungen. Konservative dringen jedoch darauf, dies einzuschränken oder ganz zu verbieten. Bei der US-Präsidentschaftswahl im November dürfte das Thema Abtreibung mit großer Wahrscheinlichkeit ein wichtiges Thema sein.

E.Cox--TNT

Empfohlen

17-Jähriger soll eigenen Vater ermordet haben: Prozess in Mainz begonnen

Weil er seinen eigenen Vater ermordet haben soll, muss sich ein 17-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Mainz verantworten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wurde zu Prozessbeginn die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen Mord vor. Wegen des Alters des Angeklagten wird ohne Öffentlichkeit verhandelt.

Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft

Nach dem Tod einer 76 Jahre alten Frau im bayerischen Hammelburg ist ihr 81 Jahre alter Partner wegen Totschlags in Untersuchungshaft gekommen. Es sei davon auszugehen, dass der Mann für den Tod seiner Partnerin verantwortlich sei, teilte das Polizeipräsidium Unterfranken am Montag in Würzburg mit.

Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern

Wegen der körperlichen Misshandlung ihrer Pflegekinder ist eine 54 Jahre alte Frau in Bayern rechtskräftig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach verwarf am Montag die Berufung von Gabriele P. gegen ein entsprechendes Urteil des Ansbacher Amtsgerichts, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Fund von Leichenteilen im Rhein im vergangenen April hat das Landgericht Waldshut-Tiengen einen 58 Jahre alten Mann zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er wurde wegen Totschlags und eines Waffendelikts verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Montag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Das Gericht hatte bei dem geständigen Mann keine Mordmerkmale festgestellt, das Strafmaß bewegt sich im Rahmen einer Verständigung der Prozessbeteiligten.

Textgröße ändern: