The National Times - AfD gegen Stadt Essen: Weiteres Gericht soll über Parteitagshalle entscheiden

AfD gegen Stadt Essen: Weiteres Gericht soll über Parteitagshalle entscheiden


AfD gegen Stadt Essen: Weiteres Gericht soll über Parteitagshalle entscheiden
AfD gegen Stadt Essen: Weiteres Gericht soll über Parteitagshalle entscheiden / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit um die Kündigung ihrer Parteitagshalle in Essen hat die AfD einen Antrag bei einem weiteren nordrhein-westfälischen Gericht eingereicht. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sei am Dienstag ein Eilantrag des AfD-Bundesverbands gegen die Stadt Essen eingegangen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Darin wolle die Partei durchsetzen, für ihren Bundesparteitag Ende Juni Zugang zu der Grugahalle auf dem Messegelände der nordrhein-westfälischen Stadt zu erhalten.

Textgröße ändern:

Die Essener Messe hatte den Mietvertrag in der vergangenen Woche nach einem Beschluss der Stadt gekündigt. Bereits am Montag reichte die AfD dagegen einen Eilantrag beim Landgericht Essen ein - allerdings gegen die Messe.

Der Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht richtet sich indes gegen die Stadt. Dem Gerichtssprecher zufolge verlangt die AfD von der Stadtverwaltung, auf die Messe einzuwirken, um ihr den Zugang zu der Grugahalle zu ermöglichen. Die Partei beruft sich in dem Verfahren auf einen im Januar 2023 geschlossenen Mietvertrag.

Die Stadt Essen hat dem Gerichtssprecher zufolge Gelegenheit, innerhalb einer "kurzen Frist" Stellung zu nehmen. Wann über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der AfD eine Entscheidung fallen soll, war noch nicht absehbar. Eine Entscheidung solle jedoch "rechtzeitig" vor dem geplanten Parteitag Ende Juni fallen, hieß es.

Über den beim Landgericht Essen eingegangenen Antrag soll am Montag verhandelt werden. Die AfD will auch dort die Messe verpflichten, ihr für den Parteitag die Grugahalle zu überlassen.

Die AfD halte den Rücktritt von dem Mietvertrag für unwirksam, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Der Rücktritt beruhe auf einer Vertragsklausel, über deren Wirksamkeit oder Anwendung die Parteien uneins seien. Die Klausel solle einen Rücktritt vom Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen - etwa wenn eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten sei.

Die Stadt als Mehrheitsgesellschafterin der Messe hatte von der AfD verlangt, bei ihrem Parteitag Auflagen zu akzeptieren. So sollte die Partei eine Selbstverpflichtung abgeben und darin erklären, dass sie strafbare Äußerungen verhindern beziehungsweise entsprechende Verstöße sofort unterbinden werde.

Andernfalls sollte der Partei bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 500.000 Euro drohen. Ohne die Zusicherungen sollte der Mietvertrag über die Veranstaltungshalle unverzüglich gekündigt werden. Die AfD wies die Forderungen zurück und kündigte an, vor Gericht zu ziehen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

17-Jähriger soll eigenen Vater ermordet haben: Prozess in Mainz begonnen

Weil er seinen eigenen Vater ermordet haben soll, muss sich ein 17-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Mainz verantworten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wurde zu Prozessbeginn die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen Mord vor. Wegen des Alters des Angeklagten wird ohne Öffentlichkeit verhandelt.

Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft

Nach dem Tod einer 76 Jahre alten Frau im bayerischen Hammelburg ist ihr 81 Jahre alter Partner wegen Totschlags in Untersuchungshaft gekommen. Es sei davon auszugehen, dass der Mann für den Tod seiner Partnerin verantwortlich sei, teilte das Polizeipräsidium Unterfranken am Montag in Würzburg mit.

Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern

Wegen der körperlichen Misshandlung ihrer Pflegekinder ist eine 54 Jahre alte Frau in Bayern rechtskräftig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach verwarf am Montag die Berufung von Gabriele P. gegen ein entsprechendes Urteil des Ansbacher Amtsgerichts, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Fund von Leichenteilen im Rhein im vergangenen April hat das Landgericht Waldshut-Tiengen einen 58 Jahre alten Mann zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er wurde wegen Totschlags und eines Waffendelikts verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Montag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Das Gericht hatte bei dem geständigen Mann keine Mordmerkmale festgestellt, das Strafmaß bewegt sich im Rahmen einer Verständigung der Prozessbeteiligten.

Textgröße ändern: