The National Times - Moderation bei rechtem Medium: Lehramtsreferendarin darf nicht Beamtin werden

Moderation bei rechtem Medium: Lehramtsreferendarin darf nicht Beamtin werden


Moderation bei rechtem Medium: Lehramtsreferendarin darf nicht Beamtin werden
Moderation bei rechtem Medium: Lehramtsreferendarin darf nicht Beamtin werden / Foto: © AFP/Archiv

Die Tätigkeit für ein rechtsextremes Medienunternehmen ist nicht mit der Berufung in ein Beamtenverhältnis vereinbar. Das entschied das Verwaltungsgericht im brandenburgischen Frankfurt an der Oder am Donnerstag, wie es am Montag mitteilte. Es lehnte den Eilantrag einer Lehramtsreferendarin ab, die gegen die Rücknahme ihrer Ernennung zur Beamtin auf Widerruf vorgegangen war.

Textgröße ändern:

Die Referendarin hatte, ohne dies anzugeben, als Moderatorin für das vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Medienunternehmen Compact moderiert. Das Verwaltungsgericht sah es als erwiesen an, "dass die Antragstellerin nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet". Eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist zulässig.

Der Fall war durch einen Bericht des Berliner "Tagesspiegels" bekannt geworden. Demnach moderierte die Frau, die als Referendarin an einer Grundschule im Brandenburger Landkreis Märkisch-Oderland eingesetzt war, bis Januar 2023 den Nachrichtenkanal "Compact. Der Tag". Dabei soll sie ihre eigentlich blonden Haare unter einer braunen Perücke versteckt und einen anderen Namen angegeben haben.

Der Fernsehkanal wird von der Compact-Magazin GmbH betrieben, hinter welcher der Aktivist Jürgen Elsässer steht. Das Unternehmen wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz 2021 als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof verhandelt über Rückzahlung von Bankgebühren

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über die Rückzahlung von Bankgebühren. Konkret geht es um die Kosten für die Führung eines Girokontos und die Girocard. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt erhob ab 2018 bei einem Bestandskunden Gebühren und informierte ihn im Oktober 2017 darüber. (Az. XI ZR 139/23)

17-Jähriger soll eigenen Vater ermordet haben: Prozess in Mainz begonnen

Weil er seinen eigenen Vater ermordet haben soll, muss sich ein 17-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Mainz verantworten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wurde zu Prozessbeginn die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen Mord vor. Wegen des Alters des Angeklagten wird ohne Öffentlichkeit verhandelt.

Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft

Nach dem Tod einer 76 Jahre alten Frau im bayerischen Hammelburg ist ihr 81 Jahre alter Partner wegen Totschlags in Untersuchungshaft gekommen. Es sei davon auszugehen, dass der Mann für den Tod seiner Partnerin verantwortlich sei, teilte das Polizeipräsidium Unterfranken am Montag in Würzburg mit.

Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern

Wegen der körperlichen Misshandlung ihrer Pflegekinder ist eine 54 Jahre alte Frau in Bayern rechtskräftig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach verwarf am Montag die Berufung von Gabriele P. gegen ein entsprechendes Urteil des Ansbacher Amtsgerichts, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Textgröße ändern: