The National Times - Landgericht Kassel hebt Urteil gegen Amokfahrt von Volkmarsen teilweise auf

Landgericht Kassel hebt Urteil gegen Amokfahrt von Volkmarsen teilweise auf


Landgericht Kassel hebt Urteil gegen Amokfahrt von Volkmarsen teilweise auf
Landgericht Kassel hebt Urteil gegen Amokfahrt von Volkmarsen teilweise auf / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Kassel hat das Urteil um die Amokfahrt auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen zum Teil aufgehoben. Wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte, hob das Gericht die vorbehaltene Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten auf. Der Mann war 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, wobei die anschließende Sicherungsverwahrung zunächst vorbehalten wurde. Nach Angaben des Gerichtssprechers reichte die von einem Sachverständigen geäußerte Tatsachengrundlage für die Anordnung der Maßnahme nicht aus.

Textgröße ändern:

Der heute 33-jährige Maurice P. war im Februar 2020 mit seinem Auto in den Rosenmontagszug in Volkmarsen gerast. Er verletzte dabei 88 Menschen. Dazu fuhr er am 24. Februar um die Absperrungen für den Rosenmontagszug herum. Danach beschleunigte er auf mindestens 50 Stundenkilometer und fuhr gegen die Laufrichtung der Teilnehmer in den Zug hinein und durch drei Karnevalsgruppen hindurch. 88 Teilnehmer wurden zum Teil schwer verletzt, darunter zahlreiche Kinder.

Das Landgericht Kassel verurteilte den Mann im Dezember 2021 unter anderem wegen 89-fachen versuchten Mordes und 88-facher schwerer Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest. Zudem zog es den Führerschein des Manns und das für die Tat verwendete Auto ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil weitgehend. Insbesondere der Schuld- und Strafausspruch bleiben im Ergebnis bestehen.

N.Taylor--TNT

Empfohlen

Ermittler finden zwei tote Neugeborene in Wohnung in Sachen-Anhalt

Ermittler haben in einer Wohnung in Wittenberg in Sachsen-Anhalt zwei tote Neugeborene gefunden. Gegen die Mutter sei ein Haftantrag gestellt worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am Dienstag. Ihr werde Totschlag vorgeworfen.

Meta-Kontrollrat: Löschen von Facebook-Posts nach Anschlag in Moskau war falsch

Das Löschen mehrerer Facebook-Beiträge nach dem Anschlag auf eine Konzerthalle in Moskau im März war nach Einschätzung des Kontrollrat des Meta-Konzerns falsch. Die Posts verstießen zwar gegen die Richtlinie, keine Opfer während eines Anschlags zu zeigen, erklärte das Gremium am Dienstag. Im vorliegenden Fall überwiege aber der Nachrichtenwert und das öffentliche Interesse. Meta soll die Posts wiederherstellen und mit einer Warnung versehen.

Unterbringung nach Tötung von Arzt auf Klinikgelände in Bayern

Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen Arzt auf einem Klinikgelände im bayerische Wasserburg am Inn hat das Landgericht Traunstein die Unterbringung des Angreifers in der Psychiatrie angeordnet. Das Gericht folgte in dem Unterbringungsverfahren am Dienstag damit den gleichlautenden Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Auch der 41 Jahre alte Beschuldigte selbst hatte sich demnach in seinem sogenannten letzten Wort dafür ausgesprochen.

EuGH: In Polen und Tschechien lebende EU-Ausländer müssen in Parteien eintreten können

Wer als EU-Bürger dauerhaft in einem anderen Mitgliedsstaat lebt, soll dort auch in eine politische Partei eintreten können. Diesbezügliche Verbote in Tschechien und Polen verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Dienstag gegen EU-Recht. Denn die betroffenen EU-Ausländer seien bei Kommunal- und Europawahlen in Bezug auf das passive Wahlrecht, also das Recht, selbst zu kandidieren, schlechter gestellt. (Az. C-808/21 und C‑814/21)

Textgröße ändern: