The National Times - Arrest wegen versuchter Strafvereitelung in Fall von Leiche in Kofferraum

Arrest wegen versuchter Strafvereitelung in Fall von Leiche in Kofferraum


Arrest wegen versuchter Strafvereitelung in Fall von Leiche in Kofferraum
Arrest wegen versuchter Strafvereitelung in Fall von Leiche in Kofferraum / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Bonn hat gegen eine Frau im Zusammenhang mit dem Fund einer Leiche im Kofferraum eines Autos einen Dauerarrest von vier Wochen wegen versuchter Strafvereitelung verhängt. Weil die Untersuchungshaft von acht Monaten angerechnet wurde, gilt der Arrest bereits als vollstreckt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Für die Untersuchungshaft, die sie zu viel absaß, wird sie entschädigt.

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Angeklagt war die heute 18-Jährige wegen gemeinschaftlichen Totschlags. Zusammen mit der Tochter des Opfers soll die damals 15-Jährige die 48-Jährige getötet haben. Die Leiche wurde im Januar 2021 im Kofferraum eines Autos in Königswinter gefunden. Den Ermittlungen zufolge war die Frau an den Weihnachtsfeiertagen 2020 getötet worden. Eine Zeugin meldete das Auto drei Tage vor Silvester, weil es ohne Kennzeichen halb auf der Fahrbahn stand.

Da am Fahrzeug Unfallspuren zu sehen waren, wurde es zur Beweissicherung bei einem Abschleppunternehmen abgestellt. Während der Ermittlungen zu Fahrerflucht gegen die Halterin des Autos wurde die Leiche der Frau im Kofferraum entdeckt. Die Tochter gestand schließlich, ihre Mutter im Streit an den Weihnachtsfeiertagen getötet zu haben.

2021 wurden die Tochter und die mit ihr befreundete 15-Jährige wegen gemeinschaftlichen Totschlags verurteilt. Die Tochter wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, ihre noch jugendliche Freundin zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen die Freundin auf. Gegen sie musste nun neu verhandelt werden. Das Urteil gegen die Tochter ist jedoch bereits rechtskräftig.

Nach Angaben des Gerichts sagte die angeklagte Freundin nun im Prozess aus, aus Verbundenheit zu ihrer Freundin lediglich bei der Beseitigung der Leiche geholfen zu haben. An der Tötung selbst sei sie nicht beteiligt gewesen. Sie habe dabei zugesehen und sei "wie gelähmt" im Türrahmen stehen geblieben.

Das einzige belastende Beweismittel sei die Aussage der bereits rechtskräftig verurteilten Tochter der Getöteten gewesen. Diese habe die Strafkammer jedoch nicht überzeugt. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

G.Waters--TNT

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